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Lebensmittelbehörden beschäftigt Bezeichnung "vegetarische Wurst"

Archivmeldung vom 13.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rain Rabbit, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Rain Rabbit, on Flickr CC BY-SA 2.0

Mehrere deutsche Behörden beschäftigen sich nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus damit, unter welchen Umständen Lebensmittel weiterhin unter der Bezeichnung "vegetarische Wurst" verkauft werden dürfen. Die Verwendung des Begriffs hänge von der "Beurteilung des jeweiligen konkreten Einzelfalles" ab, heißt es in einem Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums für den Ernährungsausschuss des Bundestages.

Grundsätzlich müsse der Ersatzstoff - in diesem Fall Soja - auf der Verpackung in unmittelbarer Nähe des Produktnamens platziert sein. Auch die Schriftgröße dürfe davon nicht allzu sehr abweichen: Sie müsse mindestens 75 Prozent betragen.

Die 16 für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ringen seit Mitte April um einen gemeinsamen Beschluss, welche Aufschriften sie künftig noch in den Regalen dulden wollen und welche nicht.

Mit einem Ergebnis wird - laut Focus - im Herbst gerechnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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