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EU will den Begriff "Apfelwein" verbieten

Archivmeldung vom 01.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Entwurf der neuen EU-Weinmarktordnung sorgt in Hessen für Wirbel. In diesem Entwurf will die EU-Kommission festlegen lassen, dass der Begriff "Wein" künftig ausschließlich im Zusammenhang mit Traubenweinen verwendet werden darf. Werden diese Entwürfe umgesetzt, darf der Ausdruck "Apfelwein" nicht mehr von den hessischen Herstellern verwendet werden.

Kurzum: Die EU will "Apfelwein" verbieten.

Dagegen werden die Mitglieder des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. mit allen Mitteln kämpfen. Apfelwein ist viel mehr als nur ein Getränk - er ist ein großes Stück hessische Identität. Zusammen mit der Marketinggesellschaft ,GUTES AUS HESSEN' wird der Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. jeden notwendigen Schritt unternehmen, um gegen die Entwürfe der EU vorzugehen.

Apfelwein ist Hessen. Würde dieser Begriff verboten, hätte das Land Hessen eines seiner bedeutendsten Identifikationsmerkmale verloren. Warum die EU den Begriff "Apfelwein" in der neuen EU-Weinmarktordnung verbieten will, ist unklar.

Quelle: Pressemitteilung Verband der Hess. Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V.


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