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Fruchtsaft punktet mit Regionalität, Bio und Mehrweg beim Verbraucher

Archivmeldung vom 08.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: VdF Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie Fotograf: VdF Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie
Bild: VdF Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie Fotograf: VdF Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie

Deutschland bleibt mit 30 Litern pro Kopf Weltmeister beim Fruchtsaftkonsum, auch wenn die schwierige Corona-Situation im vergangenen Jahr zu einem leichten Rückgang um 0,5 Liter geführt hat. Beim Kauf von Fruchtsäften legen die Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend Wert auf Regionalität, Bio-Qualität und Mehrwegverpackung. Gegenüber 2019 sind diese Werte deutlich gestiegen.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen Verbraucher-Umfrage, die im Auftrag des Verbands der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) durchgeführt wurde. Etwa die Hälfte der Befragten, und damit 9 Prozent mehr als im Vorjahr, bevorzugt regionale Fruchtsäfte. Ebenfalls knapp 50 Prozent bevorzugen Fruchtsäfte in der Mehrweg-Glasflasche, was einem Anstieg um 7 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Dass ein Fruchtsaft Bio-Qualität aufweist, ist für 42 Prozent der Befragten wichtig. Auch hier liegt die Steigerung bei 7 Prozent.

Unsicherheit beim Fruchtgehalt

83 Prozent der Befragten gaben an, dass der Fruchtgehalt ihre Auswahl maßgeblich bestimmt. Dem steht jedoch eine gewisse Unsicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber, die häufig nicht wissen, dass Fruchtsaft per Gesetz immer einen Fruchtgehalt von 100 Prozent haben muss. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Direktsaft oder Saft aus Fruchtsaftkonzentrat handelt. Daher überrascht es nicht, dass rund zwei Drittel der Befragten beim Einkauf besonderen Wert darauf legen, dass es sich um einen Direktsaft handelt, obwohl beide Angebotsformen qualitativ gleichwertig sind.

Bei einem Fruchtnektar darf der Fruchtgehalt niedriger liegen. Der Mindestfruchtgehalt ist je nach Fruchtart unterschiedlich und kann zwischen 25 und 50 Prozent betragen. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier sind insbesondere solche Säfte berücksichtigt, die pur nicht schmecken würden bzw. zu dickflüssig für ein Getränk wären wie z. B. Johannisbeere oder Rhabarber, Pfirsich oder Banane.

Quelle: VdF Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (ots)

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