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Giftiges Cumarin in Frühstücksflocken "Vitalis Crunchies Zimt" und "Cini Minis"

Archivmeldung vom 05.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zimthaltige Frühstücksprodukte von Dr. Oetker und Nestlé enthalten bis zu sieben Mal mehr der leberschädigenden Substanz Cumarin als gesetzlich erlaubt. Der gemessene Wert des Produkts "Vitalis Crunchies Zimt" des Herstellers Dr. Oetker lag bei 15 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg), derjenige der "Cini Minis" von Nestlé bei 14 mg/kg. Der Dr.-Oetker-Milchreis "Süße Mahlzeit Apfel-Zimt" enthält 3,7 mg/kg Cumarin.

Erlaubt sind höchstens 2 mg/kg. Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat die Produkte von einem unabhängigen Labor testen lassen. foodwatch stellte am Montag Anzeige gegen Dr. Oetker und Nestlé wegen Verstoßes gegen die deutsche Aromenverordnung.

Anders als im vergangenen Jahr blieben die Cumarin-Werte von zehn der elf untersuchten Zimtstern-Produkte im aktuellen Test innerhalb der gesetzlichen Grenze. Die Hersteller haben offensichtlich ihre Rezepturen geändert. "Die Lebensmittelindustrie kann die Vorschriften einhalten, wenn sie nur will", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Cumarin kann die Leber schädigen und steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Es kommt natürlicherweise vermehrt in der Zimt-Sorte Cassia vor, weniger im Ceylon-Zimt, der teurer ist.

Den angezeigten Unternehmen droht nur ein Bußgeld von höchstens 20.000 Euro, da das Bundesverbraucherministerium im September dieses Jahres mit Zustimmung des Bundesrates die Aromenverordnung entschärft hat. Aus einer Straftat ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit geworden. Vor der Änderung konnten überhöhte Cumarin-Werte mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. foodwatch hatte schon 2006 Strafanzeige gegen Hersteller, Händler, den Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) und das Bundesverbraucherministerium gestellt. Die aktuelle Strafmilderung gilt auch rückwirkend für die von foodwatch 2006 gestellten Anzeigen. Damit habe, so foodwatch, die Regierung Industrie und Handel sowie sich selbst amnestiert. "Das zeigt, dass das so genannte Verbraucherministerium in Wirklichkeit Industrie und Handel schützt, und nicht die Verbraucher", sagte Thilo Bode.

Quelle: Pressemitteilung foodwatch e. V.


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