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Holzenkamp/Landgraf: Mehr Obst und Gemüse für Schüler

Archivmeldung vom 21.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Schlüssel für gutes Aussehen und Gesundheit heißt Obst und Gemüse. Bild: pixelio.de/Tollas
Der Schlüssel für gutes Aussehen und Gesundheit heißt Obst und Gemüse. Bild: pixelio.de/Tollas

Die große Koalition hat am späten Donnerstagabend eine Änderung des Schulobstgesetzes beschlossen. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Katharina Landgraf: "Kinder für eine gesunde Ernährung zu gewinnen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das wir mit der Neufassung des Gesetzes nun noch wirksamer fördern können. Mit dem Schulobst- und Gemüseprogramm der Europäischen Union können die Schulen finanziell dabei unterstützt werden, den Kindern schon während der Schulzeit mehr Kompetenzen im Bereich Lebensmittel und Ernährung zu vermitteln. Nach wie vor sind jedoch die Familien für die gesunde Ernährung der Kinder bereits im frühesten Alter verantwortlich. Die Angebote in den Schulen sollen helfen, vorhandene Defizite auszugleichen."

Weiter: "Daher sind jetzt die Länder gefordert, die für die Schulen zuständig sind. Wir erwarten, dass sich nun, da das Schulobstprogramm für sie finanziell attraktiver geworden ist, mehr Bundesländer als bisher daran beteiligen. Wünschenswert ist außerdem, dass die teilnehmenden Schulen soweit als möglich, Obst und Gemüse aus ihrer eigenen Region anbieten."

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat mit der Zustimmung aller Fraktionen die Änderung des Schulobstgesetzes beschlossen. Der Kofinanzierungsanteil der EU am Schulobstprogramm steigt von 50 Prozent auf 75 Prozent, womit im Gegenzug der Kostenanteil der Bundesländer auf 25 Prozent sinkt. Gleichzeitig steigt das Gesamtbudget von 90 MillionenEuro auf 150 Millionen Euro pro Jahr. Die Bundesländer können durch die Gesetzesänderung bereits im neuen Schuljahr 2014/15 von den verbesserten Förderkonditionen profitieren. Die Gesetzesänderung geht auf eine Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern zurück.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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