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Streit um irreführende Regionalitätswerbung: Klage der Schwarzwälder Schinkenhersteller gegen foodwatch erledigt

Archivmeldung vom 29.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Schwarzwälder Schinken
Schwarzwälder Schinken

Foto: Rainer Zenz
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Kritik an irreführender Regionalitätswerbung hat der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller seine Klage gegen die Verbraucherorganisation foodwatch für erledigt erklärt. Der für den 23. September bereits anberaumte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Konstanz, Außenstelle Villingen-Schwenningen, ist damit hinfällig. foodwatch hatte zuvor eine Äußerung präzisiert, ohne an der Kritik etwas zurückzunehmen. Denn für die Verbraucher bleibt die Herkunftskennzeichnung in vielen Fällen unklar: Aller Regionalitätswerbung manchen Herstellers zum Trotz dürfte das Schweinefleisch für den Schwarzwälder Schinken auch aus Neuseeland kommen.

Hintergrund: Für den Schwarzwälder Schinken müssen keineswegs alle Produktionsschritte im Schwarzwald erfolgen. So kann der Ausgangs-"Schinken", also das unverarbeitete Hinterbein des Schweins, außerhalb des Schwarzwalds produziert werden; die Schweine werden häufig weit entfernt gehalten, gemästet, geschlachtet und zerlegt. In Reaktion auf die Einführung einer freiwilligen Regional-Kennzeichnung der Bundesregierung hatte foodwatch dies in einer Pressemitteilung am 18. Januar 2013 als Beispiel für eine weiterhin mögliche Irreführung der Verbraucher aufgeführt und mit einer zugespitzten Äußerung kritisiert. Dies nahm der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller zum Anlass für seine Klage auf Unterlassung, da er nicht ausreichend klargestellt sah, dass andere für die Herstellung von Schwarzwälder Schinken wichtige Produktionsschritte im Schwarzwald erfolgen müssen. Um mögliche Missverständnisse auszuschließen, sagte foodwatch in einer Unterlassungserklärung zu, die konkrete Aussage künftig nicht zu wiederholen - knüpfte dies innerhalb der Unterlassungserklärung jedoch daran, die Kritik stattdessen mit der alternativen Formulierung zu artikulieren: "Das Schweinefleisch für den Schwarzwälder Schinken dürfte auch aus Neuseeland kommen." Der Schutzverband hatte im Laufe von Vergleichsbemühungen des Gerichts versucht, foodwatch zur Unterlassung praktisch aller kritischen Äußerungen (der Schutzverband sprach von allen "ehrenrührigen Behauptungen") über den Schwarzwälder Schinken sowie dessen Produzenten zu bringen.

foodwatch-Sprecher Martin Rücker erklärte: "Der Versuch, unliebsame Kritik an dem in der Lebensmittelindustrie weit verbreiteten Regionalitäts-Schwindel auf juristischem Wege zu unterbinden, ist gescheitert. Statt sich der auch von zahlreichen Verbrauchern geäußerten Kritik an irreführender Kennzeichnung zu stellen, hat der Schutzverband sich an einem Ablenkungsmanöver versucht, für das wir kein Verständnis aufbringen." Insgesamt sehe sich foodwatch in seiner Kritik bestätigt - wenn eine Formulierungsänderung der Klarheit dient, sei dies im Sinne aller.

Um irreführende Angaben zur Regionalität künftig zu vermeiden, fordert foodwatch eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Hauptzutaten. "Niemand hält die Schinkenhersteller davon ab, bereits heute freiwillig die Herkunft des Fleischs anzugeben - das brächte jene Klarheit, die viele Verbraucher vermissen. Besser noch: Der Verband sollte sich dafür einsetzen, dass beim Schwarzwälder Schinken künftig tatsächlich alle Produktionsschritte im Schwarzwald stattfinden müssen."

Quelle: foodwatch e.V.

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