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EU-Kommission erlaubt Lebensmittel-Werbung für Zucker

Archivmeldung vom 27.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Die EU-Kommission will Werbung für Zucker als gesunder Bestandteil von Lebensmitteln erlauben. Das berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf eine neue Verordnung der EU-Kommission. Danach soll ein Werbespruch über Kohlenhydrate in die Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel aufgenommen werden. Er lautet: "Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei." Mit dieser Aussage sollen dem "Bild"-Bericht zufolge aber nur solche Lebensmittel beworben werden dürfen, die als "zuckerarm" oder "ohne Zuckerzusatz" hergestellt gelten.

Um vor einem übermäßigen Konsum von zuckerhaltigen Lebensmitteln zu warnen, wird der Zusatz-Hinweis vorgeschrieben: "Es wird davon ausgegangen, dass eine tägliche Aufnahme von 130g Kohlenhydraten den Glucosebedarf des Gehirns deckt." Damit erweitert die EU-Kommission die bisherige Liste erlaubter gesundheitsbezogener Angaben in einem entscheidenden Punkt. Bisher warnen Ärzte und Lebensmittel-Experten vor dem Genuss von zu viel Kohlenhydraten und Zucker. Sie stehen im Verdacht, an der starken Zunahme von Diabeteserkrankungen schuld zu sein. Deshalb hatten laut "Bild-Zeitung" mehrere EU-Mitgliedsländer Bedenken gegen die Aufnahme in die Liste erlaubter gesundheitsbezogener Angaben. Sie hätten vor einem "widersprüchlichen und irreführenden Signal an die Verbraucher" gewarnt, wenn für den Genuss von Kohlehydraten geworben werden dürfe, schreibt die EU-Kommission. Schließlich werde in vielen nationalen Empfehlungen zu einer Reduzierung des Zuckerverzehrs geraten. Trotzdem habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit "eine positive Bewertung für die gesundheitsbezogene Angabe über die Wirkung von Kohlenhydraten in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Gehirnfunktion abgegeben", heißt es in der Verordnung der EU-Kommission. Einzige Einschränkung: Die Zuckerwerbung darf nicht bei Lebensmitteln verwendet werden, "die zu 100 Prozent aus Zucker bestehen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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