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foodwatch klagt gegen niedersächsisches Landesamt

Archivmeldung vom 13.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: LGL Bayern
Bild: LGL Bayern

foodwatch hat Klage gegen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit eingereicht. Seit drei Jahren verweigert die Behörde die Auskunft dazu, welche Fleischproben die amtlichen Lebensmittelkontrolleure beanstandet haben. foodwatch hatte nach dem Verbraucherinformations- gesetz angefragt, das 2008 in Kraft getreten ist. Damals hieß es, nun würden schwarze Schafe genannt.

Das LAVES argumentiert, dass es sich hierbei um „wettbewerbsrelevante Informationen“ handele – eine Auskunft über „unter anderem für das betroffene Unternehmen ungünstige Untersuchungsergebnisse“ dürfe nicht erteilt werden.

Seehofer: „Meilenstein“ VIG

Bei der Einführung des VIG im Jahr 2008 hatte der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer das Gesetz als „Meilenstein“ bezeichnet und versprochen, dass nun schwarze Schafe beim Namen genannt werden müssten. foodwatch sagt dazu: "Die Verweigerungshaltung der niedersächsischen Behörde zeigt, dass wir von diesem Versprechen „meilensteinweit“ entfernt sind. Zwar sollen nach der von der Bundesregierung geplanten VIG-Reform „sonstige wettbewerbsrelevante Informationen“ nicht mehr von VIG-Auskünften ausgeschlossen sein. Das Problem aber bleibt. Wollen Verbraucher über gesundheitsgefährdende Fleischprodukte informiert werden, müssen sie erst bei den Behörden Informationsanträge stellen – und falls sie überhaupt eine Auskunft erhalten, dann erst, wenn die beanstandeten Produkte längst verzehrt sind. Gammelfleischhändler werden damit besser geschützt als die Verbraucher."

Behörden informieren nicht aktiv – und teilweise auch nicht auf Nachfrage

foodwatch fordert, im VIG eine aktive Informationspflicht für die Behörden zu verankern. Alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen müssen unverzüglich und nicht erst auf Anfrage veröffentlicht werden, und zwar einschließlich der Namen von belasteten Produkten und Verkaufsstellen. Weiter forderte foodwatch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, von neuen Einschränkungen der Auskunftspflichten Abstand zu nehmen: Nach den Plänen der Ministerin für eine VIG-Novelle könnten Behörden unliebsame Anfragen unter Verweis auf Arbeitsaufwand nach eigenem Ermessen ablehnen. Ein Informationsantrag wie der von foodwatch bezüglich der Fleischkontrollen könnte demnach einfach pauschal abgewehrt werden.

Quelle: foodwatch

 

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