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Gericht verhandelt foodwatch-Klage gegen Unilever

Archivmeldung vom 14.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Unilever-Margarine Becel pro.activ. Bild: foodwatch
Unilever-Margarine Becel pro.activ. Bild: foodwatch

Das Landgericht Hamburg verhandelt am kommenden Freitag (17. August, 11.45 Uhr) in öffentlicher Sitzung die Klage der Verbraucherorganisation foodwatch gegen Unilever (Az 324 O 64/12). Kern der Auseinandersetzung sind Aussagen, die der Nahrungsmittelkonzern über seine cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ verbreitet hat. foodwatch sieht in den Aussagen eine Verschleierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen des Produkts und eine Diskreditierung der Öffentlichkeitsarbeit von foodwatch.

Bereits im November 2011 hatte foodwatch die Vermarktung von Becel pro.activ wegen des unbewiesenen gesundheitlichen Nutzens und der ungeklärten Risiken und Nebenwirkungen als Verbrauchertäuschung kritisiert und auf www.abgespeist.de eine E-Mail-Aktion an den Hersteller gestartet. In einer Antwort an die Unterzeichner der E-Mail-Aktion und in einer Pressemitteilung („Wissenschaftler bestätigen die cholesterinsenkende Wirkung von Becel pro.activ“ vom 15.11.2011) behauptete Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers, es gebe bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen. Tatsächlich hat eine Reihe wissenschaftlicher Studien den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.

Wichtig für den Ausgang des Verfahrens wird sein, ob das Gericht die von Unilever verbreitete Aussage als Tatsachenbehauptung und nicht als Meinungsäußerung einstuft. Nur dann käme es zu der von foodwatch geforderten Überprüfung ihres Wahrheitsgehaltes.

„Wir halten es für unverantwortlich, dass Unilever über all jene Studien hinweg sieht, die Hinweise auf gesundheitliche Risiken von Produkten wie Becel pro.activ geben, und das Produkt weiter verkauft, als sei nichts gewesen“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch. „Wir wollen mit unserer Klage dazu beitragen, dass die möglichen Nebenwirkungen nicht länger verschleiert werden.“ Zuletzt hatte auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufgrund der Fülle an neuen Studien gefordert, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine Neubewertung von Produkten mit Pflanzensterinen vornehmen soll.

foodwatch hat Unilever aufgefordert, die Becel pro.activ-Margarine nicht länger frei für jedermann im Supermarkt anzubieten, sondern das Produkt wie ein Medikament zu behandeln und es im Falle einer arzneimittelrechtlichen Zulassung auf Rezept in der Apotheke zu verkaufen. Dies würde sicherstellen, dass gesunde Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel nicht länger mithilfe eines Brotaufstrichs ohne Not an ihren Blutwerten herumdoktern und dass Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Produkts vor einer Zulassung umfassender untersucht werden müssten.

Becel pro.activ war im Frühsommer nominiert bei der Online-Wahl zum „Goldenen Windbeutel“, dem Preis für die dreisteste Werbelüge des Jahres. Die Unilever-Margarine belegte dabei mit 22,2 Prozent der fast 130.000 Stimmen den dritten Platz.

Quelle: foodwatch (pressrelations)

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