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EU-Kommission kündigt Prüfung von Schritten gegen Energy Drinks an

Archivmeldung vom 21.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sammlung verschiedener Energy-Drink-Dosen
Sammlung verschiedener Energy-Drink-Dosen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, hat die steigende Beliebtheit von Energy Drinks bei Kindern und Jugendlichen in Europa und den damit verbundenen Koffeinkonsum als "besorgniserregend" bezeichnet. Die verfügbaren Informationen für Kinder und Jugendliche genügten offenbar nicht, um einen zu hohen Koffeinkonsum zu vermeiden, betonte Andriukaitis gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er kündigte an, "mit der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA darüber zu diskutieren, was die EU-Staaten hier gegebenenfalls unternehmen sollten".

Die EFSA hatte jüngst zum Teil alarmierende Ergebnisse eine Studie über den Konsum der umstrittenen Wachmacher durch Jugendliche in der EU vorgelegt. Andriukaitis kündigte an, die Kommission werde sich die EFSA-Stellungnahme und mögliche Konsequenzen genau anschauen, wenn sie voraussichtlich im Sommer in ihrer endgültigen Fassung vorliege.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte unterdessen ein Abgabeverbot für die koffeinhaltigen Energy Drinks an Personen unter 18 Jahren. In einem Gespräch mit unserer Redaktion betonte Sophie Herr, Teamleiterin Ernährung beim vzbv: "Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Bundesamt für Risikoforschung sind auch wir der Meinung, dass die Drinks für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind." Zuvor hatte sich bereits die Verbraucherorganisation Foodwatch für eine solche Altersgrenze ausgesprochen. Herr widersprach damit ausdrücklich Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU), der die seit Dezember verpflichtenden Warnhinweise auf den Verpackungen des Modegetränks für ausreichend hält.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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