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Verbraucherschützer fordern bessere Inhaltsangaben für Alkoholika

Archivmeldung vom 03.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Für Verbraucherschützer einfach wichtig: Wie gut brennt das alkoholische Getränk (=Kalorien)
Für Verbraucherschützer einfach wichtig: Wie gut brennt das alkoholische Getränk (=Kalorien)

Bild: wandersmann / pixelio.de

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat umfassende Inhaltsangaben für alkoholische Getränke gefordert. "Um die richtige Kaufentscheidung treffen zu können, müssen Verbraucher erkennen, was in einem Produkt enthalten ist und wie viele Kalorien sie mit dem Konsum dieses Lebensmittels zu sich nehmen. Das gilt natürlich auch für alkoholhaltige Getränke", sagte VZBV-Lebensmittelexpertin Sophie Herr der "Berliner Zeitung".

Während bei anderen Lebensmitteln Informationen über Kaloriengehalt und die Mengen an Zucker, Salz und Fett verpflichtend auf der Verpackungsrückseite zu finden seien, gelte für Alkoholika eine Ausnahme. Dies sei nicht nachvollziehbar, sagte Herr. "Alkoholhaltige Getränke dürfen nicht länger einen Sonderstatus gegenüber anderen Getränken haben." Notwendig sei daher eine verpflichtende Angabe der Nährwertangaben auf alkoholischen Getränken bezogen auf 100 Milliliter. Zudem solle die komplette Liste von Zutaten angegeben werden, "damit Verbraucher wissen, was sie zu sich nehmen".

Die von der EU-Kommission im letzten Jahr angeregte freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu Inhaltsangaben reiche nicht aus und sei irreführend. Vielmehr müsse die Kommission nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, um die Sonderstellung von alkoholischen Getränken zu beenden und eine Gleichstellung mit nicht-alkoholischen Getränken zu schaffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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