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Verbraucherschützer fordern neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung

Archivmeldung vom 14.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sachsen-Anhalts Verbraucherschützer fordern neue und klare Kennzeichnungsvorschriften bei Lebensmitteln. Das machte die Leiterin des Referats Ernährung bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Christa Bergmann, in einem Gespräch mit der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstag-Ausgabe) klar.

"Es darf nicht nur bei straffen Kontrollen bleiben, sondern es muss vor allem bei Wiederholungstätern Konsequenzen geben, die über Beanstandungen und Mahnungen hinausgehen. Öffentliche Namensnennung wäre ein wirksames Mittel zur Abschreckung, um Missbrauch einzuschränken", so Bergmann. Es gehe um eine klarere Kennzeichnung der Produkte, die für den Verbraucher eindeutig und verständlich ist. "Am besten wäre es, wenn schon in der so genannten Verkehrsbezeichnung klar würde, worum es sich handelt. Wenn da mit Ersatzprodukten gearbeitet wird, müsste schon "Käse-Imitat" im verkaufsentscheidenden Produktnamen stehen. Man könnte sich alternativ auf klar vorgegebene Kennzeichnungsvorschriften einigen. In diesem Fall "Erzeugnis aus Magermilch mit Pflanzenfett"." Der Verbraucher wüsste damit, es ist kein Käse.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

 

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