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Bleser/Klöckner: Weinabkommen für Winzer und Verbraucher ein Nachteil

Archivmeldung vom 13.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Unterzeichnung des EU/USA-Weinhandelsabkommens in London erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Am Wochenende wurde in London nach langen Verhandlungen das Weinhandelsabkommen zwischen den USA und der EU unterzeichnet, das die Mehrheit der EU-Staaten im Dezember vergangenen Jahres gebilligt hatte. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hatte sich zu Recht vehement gegen das Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung von Verfahren bei der Weinbereitung regelt, ausgesprochen und dagegen gestimmt. Das US-Weinrecht gestattet den Winzern eine Vielzahl weit reichender Weinbehandlungsmethoden, wie z.B. die Zugabe von Wasser, von Eichenchips, von Aromen oder die so genannte Fraktionierung, bei der der Wein in seine Bestandteile zerlegt und beliebig wieder zusammen gesetzt werden kann. Dadurch werden sich der europäische Weinmarkt und das Verständnis vom Naturprodukt Wein erheblich in Richtung "Kunstprodukt" verändern. Es ist bedauerlich, dass eine spezielle Kennzeichnung der US-Weine hinsichtlich ihrer Behandlungsmethoden nicht möglich sein wird. Für den Verbraucher wären diese Angaben im Sinne einer informierten Kaufentscheidung von großer Bedeutung.

In den folgenden drei Monaten wollen die EU und die USA über noch ungeklärte Punkte verhandeln. Dabei muss eines der Ziele sein, deutsche Herkunftsbezeichnungen zu schützen und den Export von edelsüßen Spezialitäten mit einem Alkoholgehalt unter 7 Volumenprozent weiterhin zu ermöglichen.

Für die deutsche Weinwirtschaft und die Verbraucherpolitik gilt es nun, gemeinsam auf die Vorzüglichkeit der nach traditionellen Weinbereitungsmaßnahmen hergestellten deutschen Weine hinzuweisen und dem Verbraucher so eine Hilfestellung für seine Kaufentscheidung zu geben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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