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Gastronomie und Lebensmittelhandel müssen bald vor allergenen Stoffen warnen

Archivmeldung vom 12.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Nach dem Willen von Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) sollen die Verbraucher künftig auch vor allergenen Stoffen in nicht verpackten Lebensmitteln gewarnt werden. Schmidt sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Ich will mehr Klarheit und mehr Sicherheit für die Verbraucher." Daher werde es bald an Lebensmitteltheken und in der Gastronomie "verlässliche, schriftliche Informationen über Allergene geben, die in Lebensmitteln enthalten sind".

Die entsprechende Verordnung dazu ist derzeit in der Ressortabstimmung. Sie sieht laut Zeitung vor, dass Ladenbesitzer auf einem Schild neben dem Lebensmittel auf die Inhaltsstoffe hinweisen müssen. Auch Aushänge in den Verkaufsstätten sind demnach möglich, auf alle Fälle müssen die schriftlichen oder elektronischen Informationen gut sicht- und lesbar sein. Gastronome sollen die Hinweise auf allergene Stoffe auch in ihren Speise- und Getränkekarten veröffentlichen.

Die Bundesregierung setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Union aus dem Jahr 2011 um. In Kraft treten soll die Verordnung Ende des Jahres. Der Minister betonte, man habe dafür gesorgt, "dass die Regeln praktikabel und unbürokratisch sind, gerade auch für kleine handwerkliche Betriebe und für die klassische Ladentheke". In Ausnahmefällen werde deshalb eine nachprüfbare mündliche Auskunft zugelassen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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