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"Analog-Käse": Behörden müssen Informationen veröffentlichen und Betrüger nennen

Archivmeldung vom 20.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch fordert die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen zum Einsatz von so genanntem Analog-Käse.

"Wenn Käse-Imitat aus Pflanzenfett und Geschmacksverstärkern als 'Käse' verkauft wird, ist das Betrug", erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. "Die Behörden wissen davon. Im Interesse der Verbraucher müssen sie die Betrüger nennen - es gibt keinen Grund, die Deklarationsverstöße geheimzuhalten."

In den vergangenen Tagen hatten mehrere Vertreter von Lebensmittelkontrollbehörden der Länder erklärt, dass etwa an Imbissbuden Pseudo-Käse als echter deklariert werde. Welche Betriebe falsche Angaben machen, wird jedoch nicht veröffentlicht. "Die Behörden verweigern diese Informationen trotz Verbraucherinformationsgesetz. Sie schaden damit den Verbrauchern und den ehrlichen Betrieben, die nicht vor Betrug geschützt werden", so foodwatch-Experte Wolfschmidt. 

foodwatch fordert zudem eine eindeutige Kennzeichnung, mit der Verbraucher billige Ersatzprodukte von echtem Käse unterscheiden können. Wolfschmidt: "Pseudo-Käse muss klar und deutlich als 'Käse-Imitat' gekennzeichnet werden, im Handel genauso wie auf Speisekarten und an Verkaufstheken."

Quelle: foodwatch e.V.

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