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Lebensmittelrückruf: Foodwatch legt erstmals Beschwerde gegen Veterinäramt ein

Archivmeldung vom 27.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Werk Böklund von der "Zur Mühlen-Gruppe"
Werk Böklund von der "Zur Mühlen-Gruppe"

Foto: zur Mühlen-Gruppe - zur Mühlen ApS & Co. KG
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch wirft niedersächsischen Behörden schwere Fehler bei der Information über einen Lebensmittelrückruf vor. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" hat Foodwatch erstmals eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen ein Veterinäramt eingelegt. Diese richtet sich gegen die Leiterin des Delmenhorster Veterinäramtes.

"Durch die mangelhafte Warnung haben das Unternehmen und die Behörde die Möglichkeit in Kauf genommen, dass Menschen schwer erkranken. Das ist verantwortungslos", sagte Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker der Zeitung.

Das Unternehmen "Zur Mühlen" (Böklund) hatte mehrere Hähnchenfleischprodukte wegen einer möglichen Belastung mit Listerin zurückgerufen, ohne auf die Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Listerin ist eine Bakterienart, die eine seltene, oft schwer verlaufende Infektionskrankheit auslösen und in Einzelfällen zum Tod führen kann. Das Veterinäramt in Delmenhorst verzichtete als Kontrollbehörde laut Foodwatch auf eine Anordnung, die fehlenden Informationen zu ergänzen. Deshalb legten die Verbraucherschützer nun die Beschwerde beim Delmenhorster Oberbürgermeister sowie an Niedersachsens Verbraucherschutzministerium ein. Die Behörden bestätigten den Eingang, wollten am Montag aber keine Stellungnahme abgeben.

Rücker fordert mehr Einfluss für die Behörden bei Rückrufprozessen. "Wir wollen, dass die Entscheidung, ob und wie ein Rückruf stattfindet, in der Behörde fällt", sagte der Foodwatch-Geschäftsführer der NOZ. Zudem greife die derzeitige Rechtslage nicht weit genug. "Es muss ein Gesetz geben mit spezifischen Kriterien für einen Rückruf." Es müsse ein Standard entwickelt werden, welche Informationen die Unternehmen liefern müssten und wie diese verbreitet werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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