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foodwatch zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Archivmeldung vom 02.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
foodwatch e. V.
foodwatch e. V.

Zur heutigen Abstimmung im Bundestag über die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes erklärt Anne Markwardt, Sprecherin der Verbraucherorganisation foodwatch: "Trotz einiger, längst überfälliger Verbesserungen bleibt das Fazit: Vor Gammelfleisch, Täuschungsfällen und Hygieneverstößen muss auch in Zukunft nicht gewarnt werden. Ob die Verbraucher informiert werden, liegt im Ermessen der Behörde. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass oft nicht die Verbraucher, sondern die Gammelfleischverkäufer geschützt werden, wenn es keine klare Verpflichtung zur Veröffentlichung gibt."

foodwatch weiter: "Der Bundestag hat hier die Chance verpasst, ein Gesetz zu schaffen, das die Verbraucher wirklich auf Augenhöhe mit den Herstellern bringt. Die Informationsrechte der Bürger werden durch viele Ausnahmeregelungen ausgehebelt. Die aktiven Veröffentlichungspflichten der Behörden sind nach wie vor unzureichend."

Quelle: foodwatch e.V. (ots)

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