Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Ernährung Foodwatch: Schmidt-Aussagen sind Beleg für schlechtere Verbraucher-Standards

Foodwatch: Schmidt-Aussagen sind Beleg für schlechtere Verbraucher-Standards

Archivmeldung vom 05.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Hiksch, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Uwe Hiksch, on Flickr CC BY-SA 2.0

Beim Verbraucherschutzverein Foodwatch versteht man die Aussagen von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA als Indiz dafür, dass die Regierungen künftig mit niedrigeren Verbraucherschutzstandards rechnen. "Die Ankündigung von Agrarminister Schmidt straft die Aussage der Bundesregierung Lügen, dass über eine Absenkung von Standards im Zuge von TTIP nicht verhandelt wird", sagte Thilo Bode, Geschäftsführer von Foodwatch, dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstag).

Zwar sei es in der Tat irreführend, dass Schweinefleisch für Schwarzwälder Schinken bereits jetzt aus Neuseeland kommen und lediglich im Schwarzwald geräuchert werden dürfe. Das eigentliche Problem sei jedoch, dass eine aussagefähige Regionalkennzeichnung nicht existiere und nicht geplant sei. Mit regionaler Herkunft dürfe nur dann geworben werden, wenn sie durch die tatsächliche Herkunft der Zutaten gedeckt ist und die Ursprungsregion für alle Zutaten angegeben wird.

Der Agrarminister stößt eine nicht nur wegen TTIP überfällige Debatte an

Bundesagrarminister Schmidt stand jüngst in der Kritik, als er verlautbarte, dass europäische Hersteller von regionalen Spezialitäten ihre Privilegien durch das deutsch-amerikanische Handelsabkommen TTIP verlieren könnten. Nicht mehr jede Wurst und jeder Käse könne als Spezialität geschützt werden. Ohnehin, so wird der Minister zitiert, wären die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel sehr bürokratisch. Selbst innerhalb der EU würden die Schutzvorschriften nicht immer gemäß den geltenden Statuten eingesetzt. Demzufolge könne man dies, so Schmidt, auch nicht von den Freihandelspartnern erwarten.

In der Tat verhält es sich so, dass die EU gleich drei Gütezeichen für die Einhaltung der Qualität und den Herkunftsschutz hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel bereithält. Dies kritisiert auch die auf die Beratung der Agrar- und Ernährungswirtschaft spezialisierte AFC Consulting Group aus Bonn. "Unabhängig davon, dass Verbraucher die drei Siegel ohnehin nicht unterscheiden können, tun sich selbst Fachleute der Lebensmittelwirtschaft bei der Differenzierung der Labels schwer", so AFC-Geschäftsführer Dr. Otto Strecker. Wer kennt schon die Unterschiede zwischen einer "geschützten Ursprungsbezeichnung - g.U.", einer "geschützt geographischen Angabe - g.g.A." und einer "garantiert traditionellen Spezialität - g.t.S."?

Bei geschützten Ursprungsbezeichnungen müssen Produktherkunft, Erzeugung und Verarbeitung aus einer definierten Region stammen. Die gilt z.B. für Parma-Schinken bei dem die Schweine aus einer Region Mittel- oder Norditaliens stammen müssen, ebenso wie die weiteren Verarbeitungsschritte bis hin zum Schneiden in Parma selber stattfinden müssen.

Bei geschützten geografischen Angaben ist das Anforderungsniveau wesentlich niedriger. Hier muss nur die Produktherkunft oder einer der weiteren Schritte aus der benannten Region stammen. Dies gilt beispielsweise für den Schwarzwälder Schinken.

Bei garantiert traditionellen Spezialitäten muss lediglich das Rezept bzw. die Verarbeitungsweise einen regionalen Ursprung haben. Weder die Herkunft noch die Verarbeitungsschritte müssen von dort stammen. Dies gilt beispielsweise für Serrano-Schinken.

Die drei Schinken-Beispiele verdeutlichen das ganze Dilemma des bisherigen Geo-Schutzes: Selbst die nach langem bürokratischen Prozess verliehenen Siegel für die sehr unterschiedlichen Anforderungen sind zum Verwechseln ähnlich. "Die dahinter liegenden Konzepte sind ebenfalls kaum vermittelbar", so Dr. Christoph Kliebisch, Geschäftsführer der AFC Public Services, die in der Beratung von Politik und Behörden im Bereich Agrar und Ernährung tätig ist.

Insofern scheint es auch unabhängig von TTIP sinnvoll, die Schutzbestimmungen so weit zu vereinfachen, dass alle Marktteilnehmer auf beiden Seiten des Atlantiks diese problemlos verstehen können, beispielsweise durch Beschränkung auf eine einzige nachvollziehbare Schutzstufe.

Quelle: Der Tagesspiegel - AFC Public Services GmbH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte glauben in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige