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Gammelfleisch-Skandal: Der Zoll kann schnell und wirksam tätig werden

Archivmeldung vom 06.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat in Berlin seinen Vorschlag erneuert, endlich die Zuständigkeiten für die Lebensmittelkontrollen neu zu regeln und den Zoll, der über mobile Kontrolleinheiten verfügt, stärker einzubeziehen.

Im Skandal um Gammelfleisch hatte Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer die Forderung nach bundesweit einheitlichen Standards bei den Kontrollen und nach einer Koordinierung durch den Bund bekräftigt.

Nachdem die unterschiedlichen Positionen des Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer und des bayerischen Verbraucherministers Werner Schnappauf offen zu Tage getreten sind, wird die Misere der Lebensmittelkontrolle in Deutschland deutlich.

BDZ-Chef Klaus H. Leprich erklärte in Berlin: "Das politische Zuständigkeitsgerangel wird auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen. Denn letztlich darf es nicht um ein Föderalismusproblem, sondern einzig und allein um die Frage gehen, wie die Verbraucher in Deutschland wirksam vor derartigen Sauereien geschützt werden können."

Immerhin hätten sich in Bayern wiederholt erhebliche Kontrolldefizite gezeigt. Höhere Strafen anzudrohen und eigenes Personal abzubauen, seien sicherlich nicht die richtigen Instrumente zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor kriminellen Fleischhändlern zu schützen, fordert der BDZ ein Sofortprogramm, das die stärkere Einbeziehung des Zolls berücksichtigt. Danach sollen grenzüberschreitende Fleischtransporte unmittelbar an den Drittlandsgrenzen und bundesweite oder EU-weite Lieferungen beim Transport sowie in den Betrieben durch unvermutete Kontrollen stärker überprüft werden.

Hierzu erklärte Leprich: "Der Zoll verfügt mit seinen bundesweit 58 Mobilen Kontrollgruppen (MKG) über die erforderliche Struktur und über geeignetes Personal, das ohnehin permanent Warenkontrollen durchführt. Wenn es gewollt ist und die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, könnte der Zoll die Kontrolldichte sofort erheblich steigern. Darüber hinaus könnte eine Kennzeichnungspflicht für Fleischtransporte zielgerichtete Kontrollen verbessern und den Verbraucherschutz wirksam verbessern. Es bedarf auch keiner neuen Koordinierungsbehörde. Denn das kann sicherlich das Zollkriminalamt leisten, das über die erforderlichen Erfahrungen, Technik und Personal verfügt."

Quelle: Pressemitteilung BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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