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Richter lehnen erneut Kopier-Abgaben auf Drucker ab

Archivmeldung vom 13.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Prozess der „Verwertungsgesellschaft Wort“ gegen die Canon Deutschland GmbH entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen.

„Diesem zweifelhaften Versuch hat das Gericht erneut eine Absage erteilt“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes BITKOM. Im Januar hatten die Richter bereits in einem Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox so entschieden.
Die VG Wort kann noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06).

Die VG Wort fordert für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ Der Bundesgerichtshof befasst sich in einem Musterverfahren am 6. Dezember mit dem Thema.

Quelle: Pressemitteilung BITKOM

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