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OVG in Koblenz öffnet mit Referenzurteil den Weg ins Gigabitzeitalter für unterversorgte Kommunen

Archivmeldung vom 13.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in zweiter Instanz die Klage eines Funknetzproviders gegen den Glasfaserausbau von sieben Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm zurückgewiesen.

Das OVG hat am 23. Juli 2021 in zweiter Instanz die Berufung eines Funknetzproviders als unbegründet zurückgewiesen und das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier vom 10. September 2020 damit bestätigt. Nachdem der Kläger keine weiteren Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil des OVG jetzt rechtskräftig.

Der Kläger sah seine Versorgung der Ortsgemeinden als ausreichend an, nach seiner Ansicht liege kein weißer NGA-Fleck vor. Nach fast zwei Jahre andauernden Gerichtsverfahren wurde die Klage in zwei Instanzen zurückgewiesen. Damit wird auch der vom technischen Netzplaner MICUS vorgelegte Masterplan zum Glasfaserausbau der Eifelgemeinden bestätigt.

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt bereits seit dem Jahr 2017 im Rahmen eines geförderten Ausbauprojektes in sieben Gemeinden die Breitbandversorgung zu verbessern. In dem Ausbauprojekt sollen Glasfaseranschlüsse bis in jeden Haushalt und jedes Unternehmen verlegt werden. Die Projektkosten betragen rd. 4,3 Mio. EUR. Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz gewähren hierzu eine Projektförderung von 90 %, der Eifelkreis Bitburg-Prüm trägt 10 % der Kosten. Hiergegen hatte ein Funknetzbetreiber geklagt und beantragt, den Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau mit der Telekom Deutschland GmbH für unwirksam zu erklären.

MICUS - Geschäftsführer Dr. Martin Fornefeld kommentiert: "Dieses Referenzurteil macht den Weg für die Gemeinden ins Gigabitzeitalter frei. Auch viele andere Ausbaugebiete können auf Basis dieses Urteils nun einfacher in die Glasfaserwelt wechseln".

Auch der erste Kreisbeigeordnete des Eifelkreises Michael Billen begrüßt sehr, dass die juristischen Auseinandersetzungen nun beendet sind und der dringend notwendige geförderte Breitbandausbau für die Bevölkerung und die Unternehmen in den betroffenen sieben Gemeinden der Verbandsgemeinde Bitburger Land jetzt starten kann. Im nächsten Schritt wird nun die konkrete Ausbauplanung seitens der Telekom erstellt und die Bauarbeiten in den Gemeinden können in den kommenden Monaten starten.

Quelle: MICUS Strategieberatung GmbH (ots)

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