Whistleblower deckt Schwachstelle im ePa-Widerspruchsverfahren auf
Archivmeldung vom 05.05.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEin Whistleblower hat eine Sicherheitslücke im Widerspruchsverfahren zur elektronischen Patientenakte (ePA) aufgedeckt. Nach eigenen Angaben reichte er im April im Namen einer Versicherten bei der Krankenkasse Barmer einen Widerspruch gegen die ePA ein - allein mit Name, Adresse und einer frei erfundenen Unterschrift. Eine Identitätsprüfung sei dabei nicht erfolgt, berichtete der Whistleblower dem "Handelsblatt".
Die Versicherte war in das Vorgehen eingeweiht. Kurz darauf erhielt sie eine Bestätigung über die Löschung ihrer ePA per E-Mail.
Der
Whistleblower, der als Dienstleister im Krankenkassenbereich tätig ist,
kritisiert unzureichende Prüfmechanismen. "Die Kassen haben
offensichtlich keinerlei Identitätsdaten, um sicherzustellen, dass ein
Widerspruch tatsächlich von der versicherten Person stammt", sagte er.
Die Barmer wies den Vorwurf zurück. Ein Widerspruch sei nicht ohne
Mitwirkung der Betroffenen möglich. Die Kasse verwies auf das
entsprechende Formular für einen Widerspruch, auf dem ein Feld für die
Krankenversichertennummer vorgesehen sei. Allerdings ist diese Angabe
laut Formular nur für Mitversicherte erforderlich.
Das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte auf Anfrage mit, man könne
keine Einzelfälle kommentieren. "Die Krankenversicherungen sind
gehalten, die Widerspruchslösung einfach, aber manipulationssicher
umzusetzen", so ein Sprecher. Beim beschriebenen Vorgang handele es sich
nicht um eine technische Schwachstelle der ePA, sondern um einen Fall
von Urkundenfälschung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur