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Zollfahnder können Internettelefonate belauschen

Archivmeldung vom 09.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo des Internettelefonie Anbieters Skype
Logo des Internettelefonie Anbieters Skype

Auch bei verschlüsselten Internettelefonaten kann die Zollfahndung im Verdachtsfall mithören. Das gilt unter anderem für Gespräche, die über den beliebten Anbieter Skype geführt werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Wie das Finanzministerium jetzt auf Anfrage der FDP einräumte, kommt dafür die umstrittene "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" ("Quellen- TKÜ") zum Einsatz.

Die Ermittler spielen dabei auf den Rechner von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf. Dazu benötigen sie eine richterliche Anordnung. "Mittels einer speziell entwickelten Software können solche Gesprächsinhalte, noch bevor sie verschlüsselt werden, auf einen bestimmten Server ausgeleitet werden", schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk in seiner Antwort. Diese Überwachung beziehe sich "ausschließlich auf Daten aus laufenden Kommunikationsvorgängen" und stehe damit im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung. Die FDP sieht das anders. Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass schon mit der Quellen-TKÜ die entscheidende Hürde genommen sei, das System insgesamt auszuspähen, sagt die innenpolitische Sprecherin, Gisela Piltz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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