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Bericht: Amazons Türklingel gibt Daten schnell an Polizei

Archivmeldung vom 19.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SS Video: "25 Jahre Amazon - Die unheimlichen Schattenseiten von Amazon" (www.kla.tv/13157) / Eigenes Werk
Bild: SS Video: "25 Jahre Amazon - Die unheimlichen Schattenseiten von Amazon" (www.kla.tv/13157) / Eigenes Werk

Ohne richterlichen Beschluss oder Zustimmung der Nutzerschaft gewährt Amazon laut eines Medienberichtes bei seinen smarten Türklingeln der Polizei in Deutschland Zugriff auf Daten wie Videoaufnahmen. Das habe das Unternehmen eingeräumt, berichtet das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) in seiner Dienstagausgabe.

Ein Amazon-Sprecher sagte, die Daten würden weitergegeben, "wenn die Strafverfolgung eine unmittelbare Bedrohung nachweisen kann und die Zeit drängt". Dringlichkeitsanträge seien aber selten. Amazon beantwortete jedoch nicht, wie oft bereits in Deutschland Videoaufnahmen oder andere persönliche Daten an die Polizei oder andere Behörden übergeben worden sind. Der SPD-Digitalpolitiker Jens Zimmermann und Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink äußerten sich besorgt über den Umgang der Amazon-Tochter Ring mit personenbezogenen Daten.

Zimmermann sagte, solange der Hersteller keine eigene Aussage zur rechtmäßigen Nutzung des Produktes gebe, seien "große Bedenken" angemeldet. "Kritisch dürfte vor allem die anlasslose, längere Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen ohne Einwilligung sein." Der Datenschützer Brink brachte Bußgelder gegen Amazon ins Spiel. "Wenn ein Unternehmen Daten seiner Kunden - zum Beispiel Vertragsdaten oder Videoaufnahmen - an Ermittlungsbehörden herausgibt, ohne dazu verpflichtet zu sein, läuft es Gefahr, die Kunden in ihren Rechten zu verletzen", sagte Brink. "Von der eigenmächtigen Herausgabe ihrer Daten betroffene Kunden können sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über solche Unternehmen beschweren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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