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Markenschutzportal tulex.de mahnt zur Vorsicht bei neuen .de-Domains

Archivmeldung vom 19.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC ermöglicht ab 23.Oktober die Registrierung von ein- und zweistelligen Second-Level-Domains wie "a.de" oder "xy.de". Zudem werden reine Ziffern-Domains wie "1.de" oder "007.de" freigegeben. Experten rechnen mit einem Registrierungsboom auf hochwertige Domainnamen, immerhin können Kurznamen wie "vw.de" endlich als Domain genutzt werden.

Sylvio Schiller, Fachanwalt beim Markenschutzportal tulex.de mahnt jedoch zur Vorsicht bei der Anmeldung solcher Domains wie "a.de", denn in Deutschland gibt es allein 659 gültige Markenrechte für den ersten Buchstaben im Alphabet.

Schiller: "Es gibt bereits viele Marken- und Namensrechte, die bei der Domainregistrierung zu berücksichtigen sind. Inhaber von Marken werden keine Zeit verlieren, die Möglichkeit über ihr Schutzrecht an die Domain zu gelangen, gründlich zu prüfen."

Das hinter "vw.de" oder "007.de" starke Marken mit emsigen Rechtsanwälten stehen, mag jedem Domain-Liebhaber schnell klar sein. Zudem sind bei den neuen Domains viele Markenrechtsstreitigkeiten zu erwarten, die sich aus dem Schutz vor Verwechslung durch ähnliche Bezeichnungen ergeben. So ist zu fragen, ob die Domain "dg.de" nicht mit der Marke D&G von Dolce und Gabbana kollidiert. Andererseits müssen Unternehmen wie z.B. C&A prüfen, was und wer zukünftig auf der Domain "ca.de" zu finden ist.

Auch für die Provider erhöhen sich mit den neuen Domainmöglichkeiten die Risiken für eine so genannte Mitstörerhaftung. Auch wenn hier die Rechtsprechung noch nicht eindeutig ist, kann man davon ausgehen, dass bei offensichtlich markenrechtlich geschützten Domains, auch die Provider sich nicht aus jeglicher Verantwortung stehlen können.

Die neuen Domains sind großartige markante Webadressen, aber gerade im Erinnerungs- und Wiedererkennungswert dieser kurzen Zeichenketten liegt das Konfliktpotential mit eingetragenen Marken.

Wer eine der begehrten 676 Domains mit ausschließlich zwei Buchstaben erlangt, sollte sich nicht vor einer zusätzlichen markenrechtlichen Prüfung scheuen. "Dabei reicht es jedoch nicht, rein nach identischen Marken zu suchen. Denn auch die Marke "o.b." hat voraussichtlich starkes Interesse an der Domain "ob.de" und kann mit dem Markenschutz eine starke Rechtsposition einnehmen", erklärt Schiller vom Portal für Markenschutz tulex.de. 

Quelle:  tulex GmbH

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