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Teurer Spaß trotz Telefonflatrate

Archivmeldung vom 23.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Telefongebühren sind seit Jahren im Sinkflug, nur bei 01805-Rufnummern haben die Anbieter die Preise saftig erhöht. Damit ist ein Anruf beim Versandhaus oder Handwerker häufig teurer als nach Rio de Janeiro oder Bangkok, berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe.

Zu Beginn des Jahres stiegen die Gebühren für 01805- Rufnummern um satte 16,6 Prozent und kosten damit aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute. Das hat zur Folge, dass inzwischen sogar Handys aus dem Festnetz günstiger zu erreichen sind als viele große Firmen. Selbst Patienten in Krankenhäusern kann man immer häufiger ausschließlich über 01805-Rufnummern anrufen - vom Handy aus übrigens für 70 Cent pro Minute.

Eigentlich sollen sich Anrufer und der Angerufene die Gebühren bei 01805-Nummern teilen. "In der Praxis ist es aber leider so, dass die Unternehmen in Kooperation mit den Anschlussanbietern auf die eine oder andere Weise daran mitverdienen", so c't-Redakteur Urs Mansmann. "Das verführt dazu, dass die Kunden häufig unnötig lange in einer Warteschleife festgehalten werden."

Die hohen Gebühren sind insbesondere für Flatrate-Kunden ärgerlich, sind sie doch in der Pauschale nicht enthalten. Wer also hofft, mit einer Telefonflatrate günstig Kontakt zum Familienmitglied halten zu können, das gerade in einer Kurklinik verweilt, wird verärgert feststellen, dass eben diese Nummern nicht abgedeckt sind. Auch Sparvorwahlen können die Minutenpreise nicht reduzieren. Nur wer über das Internet die Festnetznummer, die hinter jedem 01805-Anschluss steht, herausfindet, kann darüber einen günstigen Anruf tätigen.

Auch bei anderen Vorwahlen klingelt die Kasse: Einige Service-Hotlines erreicht man über 0900-Nummern. Bis zu 3 Euro pro Minute können die Anbieter verlangen. Allerdings dürfen sie die Kosten erst nach der Gebührenansage abrechnen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat allerdings herausgefunden, dass rund die Hälfte der Anbieter die gesetzliche Vorschrift nicht ganz genau nehmen und bereits vorher mit der Gebührenzählung beginnen. (uma)

Quelle: Pressemitteilung c't

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