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Justizministerin geht gegen Netz-Betrüger vor

Archivmeldung vom 18.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Deutscher Bundestag  / Lichtblick/Achim Melde
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will einer Gruppe von besonders aggressiven Trickbetrügern im Internet das Handwerk legen. Per Gesetz werde solchen Kostenfallen endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. "Damit wird unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen."

Das Justizministerium will die Anbieter dazu verpflichten, die Kosten ihres Angebots groß und deutlich auf der Internet-Seite zu präsentieren. Ein Vertrag kommt nach den geplanten Auflagen erst dann zustande, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt. Kosten- oder auch Abofallen verstecken sich häufig hinter Angeboten, mit denen im Internet für kostenlose Routenplaner, Horoskop-, Hausaufgaben- oder Rezeptdienste geworben wird. Lädt der Besucher dieser Seiten eines der Angebote herunter, schließt er damit einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Betreiber. Das geschieht zumeist ohne sein Wissen, denn die
 Geschäftsbedingungen sind auf der Seite versteckt, beispielsweise zwischen Anzeigen oder ganz unten auf der Seite. Oft sind sie unleserlich gehalten, etwa in dunkler Schrift auf dunklem Grund. Ein paar Tage später erhält der Kunde dann eine Rechnung über ein Abonnement. Ignoriert er sie, folgen eine Mahnung und eine Drohung mit dem Gerichtsvollzieher. Obwohl dazu in keiner Weise verpflichtet, sind viele der Angeschriebenen spätestens dann so verunsichert und eingeschüchtert, dass sie den geforderten Betrag überweisen. Nach dem Gesetzesentwurf sollen künftig alle Anbieter im Netz dazu verpflichtet werden, "durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis ihrer Ware oder Dienstleistung zu informieren". Der Bestellvorgang müsse zudem so gestaltet werden, dass die Verbraucher ihre Bestellung erst dann abgeben können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen hätten. Nach Schätzung des Ministeriums wenden etwa 30 Prozent der Anbieter im Internet diese Buttonlösung bereits an.

Etwa 193 000 Unternehmen allerdings müssten ihre Seiten ändern, wenn auch häufig nur geringfügig. Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs ändert das Justizministerium seine ursprüngliche Haltung, wonach ein Vorgehen gegen Kostenfallen nur auf europäischer Ebene sinnvoll sei. Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet dies auch weiterhin als besten Ansatz. Jedoch verstreiche darüber zu viel Zeit. "Auf die europäische Regelung können wir nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in Kostenfallen tappen." Ein innerstaatliches Gesetz wirke schneller und erhöhe den Druck für die Verhandlungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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