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Europäischer Gerichtshof: Belgischer Vorstoß zu Internetsperren ist grundrechtswidrig

Archivmeldung vom 24.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau Bild: de.wikipedia.org
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau Bild: de.wikipedia.org

Die Anordnung eines belgischen Gerichts, das einen Internet-Zugangsprovider zum Aufbau einer Sperrstruktur verpflichten wollte, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und muss aufgehoben werden. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Gegen die Anordnung geklagt hatte der betroffene Provider Scarlet Extended SA, der auf eigene Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Urheberrechtsverstöße unterbinden sollte. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Entscheidung: "Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", sagt Vorstand Oliver Süme.

Der Aufbau von Internetsperren und die Kontrolle elektronischer Kommunikation verstoßen gegen die Grundrechte. Dies hat der EU-Gerichtshof eindeutig festgehalten. Ein solcher Eingriff kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird - allerdings nur, wenn dieses ausreichend genau darlegt, welche Art von Maßnahmen es dafür vorsieht.

Im konkreten Fall hatte das belgische Gericht seine Anordnung allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt: ein Gesetz, das belgischen Richtern beliebige Anordnungen gegen Unternehmen gestattet, deren Dienste von Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden. Dies erlaubt in den Augen der europäischen Richter allerdings keine Einschränkung der Grundrechte, da diese Möglichkeit im Gesetzestext nicht ausdrücklich und von vornherein vorgesehen war. Weder müssten Bürger davon ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen Millionen Euro verpflichten.

"Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof hier mit Sachverstand und Augenmaß entschieden hat", kommentiert eco-Vorstand Süme das Urteil. "Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole dürfen weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch darf man Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden."

Quelle: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V. (ots)

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