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Gesetzentwurf: W-Lan-Betreiber werden von allen Haftungsrisiken befreit

Archivmeldung vom 27.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundesregierung will mit einem neuen W-Lan-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter senken. Besitzer von Cafés oder Hotels sollen demnach von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr W-Lan beispielsweise illegale Filme herunterladen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die dritte Änderung des Telemediengesetzes hervor. Er liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor.

Demnach sollen die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, sollte ihr Funknetz einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sein. Diese weitere Anpassung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar W-Lan-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen W-Lan- Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", heißt es in dem Entwurf.

Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Um den Vorgaben des Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen W-Lan angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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