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Bürgerrechtliche Bedenken gegen De-Mail: Kein ausreichender Schutz der Privatsphäre gegeben

Archivmeldung vom 16.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Mit der De-Mail will das Bundesinnenministerium eigenen Angaben zufolge die "nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall" werden lassen. "Zum Normalfall wird aber eher, dass Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden besonders vertrauliche Kommunikation, die heute aus gutem Grund noch vorwiegend postalisch oder möglichst anonym abgewickelt wird, ohne richterlichen Beschluss einsehen beziehungsweise mitlesen können", erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von "no abuse in internet" (naiin).

Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, getragen von der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft, sieht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur De-Mail die Bürgerrechte nicht ausreichend berücksichtigt.

"Der Schutz der Privatsphäre scheint den politisch Verantwortlichen immer nur dann wichtig zu sein, wenn es um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht. Geht es aber um staatliche Eingriffe, scheint dieser offenbar keine große Rolle mehr zu spielen", kritisiert der stellvertretende naiin-Vorsitzende. In der Tat dürfte den Wenigsten der Hunderttausenden Bürger, die sich bisher im Rahmen der seit Anfang Juli laufenden Vorregistrierungsphase ihre persönliche De-Mail-Adresse gesichert haben, bewusst sein, dass die De-Mail-Anbieter auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden ihre Nutzernamen samt Passwörter herausgeben müssen. Ein Richter bleibt außen vor.

Sogar private Dritte können auf einfachem Wege - zum Teil sensible - persönliche Daten von einem De-Mail-Nutzer bei den Anbietern anfordern: Hierzu zählen neben dem vollständigen Namen und die Anschrift auch das Geburtsdatum. "Die beteiligten Internet-Anbieter werden auch bei der De-Mail in die unangenehme Rolle des Hilfssheriffs gedrängt. Sie haben keine Gewissheit darüber, ob die Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste im Einzelnen überhaupt durch hinreichende Verdachtsmomente gerechtfertigt sind", so Zoch.

naiin fordert daher deutliche Nachbesserungen am "De-Mail-Gesetz". Zum einen sollte der Zugriff auf die Kommunikationsinhalte durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden unter richterlichen Vorbehalt gestellt werden. Zum anderen sollten private Dritte nicht ohne Weiteres sensible, personenbezogene Daten zu De-Mail-Nutzern anfordern können. Außerdem dürfe niemand gezwungen werden, De-Mail zu nutzen. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Behörden und Unternehmen künftig die Angabe einer De-Mail-Adresse zur Nutzungsvoraussetzung für Dienste und Leistungen machen sollten.

"Es ist wichtig, dass im Gesetz klargestellt wird, dass sich kein Nachteil daraus ergeben darf, wenn Internet-Nutzer der De-Mail andere, etablierte Kommunikationsmittel vorziehen", so Zoch. Die anonyme Kommunikation im Internet, die einen nennenswerten Beitrag zu Meinungs- und Informationsfreiheit leistet, dürfe durch die Einführung der De-Mail nicht diskriminiert werden.

Quelle: naiin

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