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Heimliches Web-Tracking ist gängige Praxis

Archivmeldung vom 29.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fast alle Betreiber kommerzieller Websites, die Webstatistiken externer Dienstleister einsetzen, informieren ihre Besucher nicht über die damit verbundene Speicherung detaillierter Nutzerdaten.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, bei der über 655.000 Webseiten von Unternehmen, politischen Institutionen und Gemeinden bezüglich ihrer Datenerhebungs-Praxis untersucht wurden. Anbieter, die beispielsweise den kostenlosen Service des Marktführers "Google Analytics" nutzen, weisen die Nutzer ihres Internetangebotes demnach nur zu einem Prozent darauf hin, dass mit Seitenaufruf eine individuelle ID-Nummer vergeben wird, auf deren Basis die spätere Erstellung umfassender Bewegungsprofile möglich ist. Mit dieser Handhabung verstoßen die Seitenbetreiber nicht nur gegen entsprechende Nutzungsbedingungen, sondern u.U. auch gegen Datenschutzgesetze, die eine Information der Besucher über die Verarbeitung personenbezogener Daten verlangen.

Im Rahmen der repräsentativen Studie nahm Xamit im August und September 2007 insgesamt 655.000 deutsche Webseiten von 14.000 Unternehmen und Institutionen sowie von 1.250 Gemeinden unter die Lupe. Dabei wurde untersucht, ob und gegebenenfalls welcher von insgesamt 19 externen Statistikerstellern seitens der Betreiber eingesetzt wird und ob deren Besucher über die entsprechende Datenerhebung informiert werden. "Überraschend war die Konsequenz, mit der geltende Datenschutz-Bestimmungen beim Thema Web-Tracking ignoriert werden. 99 Prozent der "Google Analytics"-Nutzer und 88 Prozent der Kunden vom Wettbewerber "eTracker" verheimlichen ihren Homepage-Besuchern die praktizierte Datenerhebung", so Dr. Niels Lepperhoff, Xamit-Geschäftsführer zu diesem Teilergebnis der Studie.

Quelle: Pressemitteilung Xamit Bewertungsgesellschaft mbH

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