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USA stellen das "entsperren” von Smartphones unter Strafe- 10 Jahre Haft möglich

Archivmeldung vom 29.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Seit dem 26. Januar 2013 ist in den USA das Entsperren von SIM-Locks am Mobiltelefon verboten. Bisher war das Entsperren von SIM-Locks vom Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ausgenommen gewesen.

Der Verband der US-Mobilfunkbetreiber CTIA erklärte: "“Die Strafen für das Entsperren eines subventionierten Mobiltelefons ohne Zustimmung des Netzbetreibers können schwerwiegend sein.”"

Abhängig vom angerichteten Schaden können Strafen von mindestens 200 US-Dollar bis maximal 2.500 US-Dollar verhängt werden. Für kommerzielles Entsperren drohen sogar Strafen zwischen 500.000 US-Dollar, Haftstrafen von maximal fünf Jahren oder beides. Im Wiederholungsfall sind als Strafen eine Million US-Dollar, zehn Jahr Haft oder beides möglich.

In Deutschland hat das Amtsgericht Göttingen im Mai 2011 einen 35-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Entfernung von SIM-Locks in Mobiltelefonen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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