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Datenschützer setzt Facebook wegen Gesichtserkennung letzte Frist

Archivmeldung vom 21.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook-Seite
Facebook-Seite

Mit einer letzten Frist will Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar Facebook zur Einhaltung höherer Standards bei der automatischen Erkennung von Gesichtern zwingen. Bis zum 7. November müsse das Unternehmen aus Kalifornien sagen, wie es Caspars Forderungen erfüllen will, berichtet die taz-Wochenendausgabe.

"Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine klare Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will", sagte Caspar. Sonst werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.

In der Auseinandersetzung zwischen Facebook und dem Datenschützer geht es um die Gesichtserkennung, die der Konzern Anfang Juni in Deutschland für seine Fotoverwaltung eingeführt hat. Seitdem werden Namen zu Gesichtern von "Freunden" vorgeschlagen, wenn man deren Bilder auf die Facebook-Seiten lädt. Faceboook selbst spricht lediglich von "Fotomarkierungen". Wer die Erfassung seiner Bilddaten verhindern will, muss die Funktion bei Facebook extra abstellen.

Caspar befürchtet durch die Einführung der Technik weitreichende Konsequenzen. "Es lösen sich gerade Grenzen auf", sagt der Datenschutzbeauftragte der taz. "Der bisherige Begriff der Privatsphäre wird sich durch die flächendeckende Einführung der automatisierten Gesichtserkennung tiefgreifend verändern."

Sollte der Konzern Caspars Forderungen nicht erfüllen, könnte der mit einem Bußgeld oder mit einer Unterlassungsverfügung reagieren. Allerdings bezweifelt Facebook, das seinen Hauptsitz in den USA und den seines europäischen Ablegers in Dublin hat, dass Johannes Caspar überhaupt zuständig ist. Ergreift Caspar rechtlich Schritte, müsste die Frage möglicherweise ein Gericht entscheiden.

Quelle: taz.die tageszeitung (ots)

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