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EuGH: Datenabkommen mit den USA ist ungültig

Archivmeldung vom 06.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das "Safe Harbor"-Abkommen zur einfachen Datenübermittlung in die USA für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.

Die persönlichen Daten von europäischen Internet-Nutzern seien in den Vereinigten Staaten zudem nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt, hieß es seitens des EuGH weiter.

Das "Safe Harbor"-Abkommen aus dem Jahr 2000 hatte es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzrichtlinie aus einem EU-Land in die USA zu übermitteln.

Bitkom zur EuGH-Entscheidung zum Safe Harbor Abkommen

Der Digitalverband Bitkom zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen: „Die Digitalwirtschaft braucht international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau “, sagte die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom, Susanne Dehmel. „Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben.“ Hier sind aus Bitkom-Sicht die EU-Kommission und die nationalen Datenschutzbehörden in der Pflicht.

Bitkom weist darauf hin, dass es neben Safe Harbor weitere rechtliche Möglichkeiten gibt, einen Transfer von personenbezogenen Daten in Drittstaaten außerhalb der EU datenschutzkonform zu gewährleisten. Dazu gehören die von der EU-Kommission frei gegebenen Standardvertragsklauseln und die so genannten Corporate Binding Rules. Alternativ können Unternehmen die Einwilligung ihrer Nutzer für die Datenübermittlung individuell einholen. „Eine Umstellung von Safe Harbor auf andere rechtliche Verfahren bedeutet für die Unternehmen einen enormen Aufwand“, betonte Dehmel. Große Unternehmen haben zum Teil hunderte Verträge auf der Basis von Safe Harbor geschlossen, die jetzt hinfällig werden.

Die Entscheidung des EuGH müsse aus Sicht des Bitkom in die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA zur Reform des Safe Harbor Abkommens einfließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur - Bitkom

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