Google: Geforderte Verkürzung der Datenspeicherung wird abgelehnt
Archivmeldung vom 12.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDie Differenzen zwischen den EU-Verbraucherschützern und Google sind noch nicht beendet. Die Verbraucherschützer fordern, dass die gespeicherten Daten von Google maximal ein halbes Jahr gespeichert werden. Der Internetkonzern hingegen lehnt dies ab und beharrt auf eine Speicherung von neun Monaten.
Der Streit zwischen EU-Verbraucherschützern und Google um die
Speicherung von Nutzerdaten findet kein Ende: Eine geforderte
Verkürzung der Frist auf sechs Monate lehne das Internetunternehmen ab,
sagte Google-Managerin Marissa Mayer dem „Handelsblatt“. Eine neun
Monate lange Speicherung sei wichtig. Sie helfe den Ingenieuren, Trends
im Lauf der Zeit zu sehen und ein Gefühl für die Nutzer zu bekommen.
Google hatte erst Anfang September angekündigt, die Speicherdauer von
18 auf neun Monate zu begrenzen. Das Unternehmen speichert jede
einzelne Anfrage, die über seine Suchmaschine getätigt wird. Diese
Daten werden der sogenannten IP-Adresse zugeordnet, über die einzelne
Nutzer beziehungsweise Computer zu identifizieren sind.
Geschäftsmodell Nutzerdaten
Bis
März 2007 hatte der Internetriese diese Adressen sogar dauerhaft
gespeichert. Für Google sind die Suchdaten bares Geld wert: Sie geben
Aufschluss über die Interessen und persönlichen Beziehungen der
Internetnutzer. Google-Werbekunden können damit gezielter ihre Anzeigen
schalten.