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Google: Geforderte Verkürzung der Datenspeicherung wird abgelehnt

Archivmeldung vom 12.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Differenzen zwischen den EU-Verbraucherschützern und Google sind noch nicht beendet. Die Verbraucherschützer fordern, dass die gespeicherten Daten von Google maximal ein halbes Jahr gespeichert werden. Der Internetkonzern hingegen lehnt dies ab und beharrt auf eine Speicherung von neun Monaten.

Der Streit zwischen EU-Verbraucherschützern und Google um die Speicherung von Nutzerdaten findet kein Ende: Eine geforderte Verkürzung der Frist auf sechs Monate lehne das Internetunternehmen ab, sagte Google-Managerin Marissa Mayer dem „Handelsblatt“. Eine neun Monate lange Speicherung sei wichtig. Sie helfe den Ingenieuren, Trends im Lauf der Zeit zu sehen und ein Gefühl für die Nutzer zu bekommen. Google hatte erst Anfang September angekündigt, die Speicherdauer von 18 auf neun Monate zu begrenzen. Das Unternehmen speichert jede einzelne Anfrage, die über seine Suchmaschine getätigt wird. Diese Daten werden der sogenannten IP-Adresse zugeordnet, über die einzelne Nutzer beziehungsweise Computer zu identifizieren sind.

Geschäftsmodell Nutzerdaten

Bis März 2007 hatte der Internetriese diese Adressen sogar dauerhaft gespeichert. Für Google sind die Suchdaten bares Geld wert: Sie geben Aufschluss über die Interessen und persönlichen Beziehungen der Internetnutzer. Google-Werbekunden können damit gezielter ihre Anzeigen schalten.

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