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JDownloader2: Download von RTMPE geschützten Streams in Deutschland verboten

Archivmeldung vom 21.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
JDownloader (Abkürzung für Java Downloader) ist ein in Java geschriebener Download-Manager, der primär für das automatisierte Herunterladen bei Sharehostern entwickelt wurde. Zusätzlich ermöglicht das Programm das Herunterladen von Streams im Internet, z. B. YouTube-Videos. Die Software arbeitet sich dabei zumeist selbständig durch die Webseiten der Anbieter – bis hin zum Start des Ladevorgangs.
JDownloader (Abkürzung für Java Downloader) ist ein in Java geschriebener Download-Manager, der primär für das automatisierte Herunterladen bei Sharehostern entwickelt wurde. Zusätzlich ermöglicht das Programm das Herunterladen von Streams im Internet, z. B. YouTube-Videos. Die Software arbeitet sich dabei zumeist selbständig durch die Webseiten der Anbieter – bis hin zum Start des Ladevorgangs.

Foto: User:Jutta234
Lizenz: GPL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das beliebte Programm JDownloader2 das in einer Betaversion den Download von RTMPE geschützten Streams möglich machte, ist ab sofort in Deutschland verboten. So entschied das Hamburger Landgericht und hat die Software JDownloader2 somit als “urheberrechtlich unzulässig” eingestuft. (Az.: 310 O 144/13). Geklagt hatte die ProSiebenSat.1-Tochter MyVideo.

Dem Programm ist/war es möglich, per rtmpe-Protokoll geschützte Videos herunter zu laden und somit auf dem eigenen Rechner als Kopie zu speichern.

Die offizielle Stellungnahme des Herstellers der Software dazu:

Die offizielle Version der Software, also der JDownloader, hat zu keinem Zeitpunkt den Download solcher Streams ermöglicht. Die Funktion war lediglich vorübergehend in einer Beta-Version der Software, also den Nightly-Builds des JDownloader2, enthalten. Diese Nightly-Builds werden von uns automatisch alle 5 Minuten auf Grundlage der jüngsten Änderungen durch die OpenSource-Community erstellt. Ein Entwickler aus dieser Community hatte die Funktion eingebaut. Auf entsprechenden Hinweis ist diese Änderung selbstverständlich rückgängig gemacht worden. Sowohl der JDownloader als auch die aktuellen Nightly-Builds (JDownloader2) sind also weiterhin legal. Mehr lesen

Der Geschäftsführer von AppWork hat gegen die einstweilige Verfügung inzwischen Rechtsmittel eingelegt, weil es um weit mehr geht als die Rechtmäßigkeit einer Software zum Download von RTMPE-geschützten Streams.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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