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Telekom-Drosselung: Auch Nutzer des TV-Dienstes Entertain könnten ausgebremst werden

Archivmeldung vom 31.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bonner Zentrale: Telekom verdient an veralteten Geräten. Bild: telekom.de
Bonner Zentrale: Telekom verdient an veralteten Geräten. Bild: telekom.de

Anders als bislang von der Deutschen Telekom angekündigt, könnten einem Medienbericht zufolge künftig auch Nutzer des TV-Angebotes Entertain von der geplanten Geschwindigkeitsdrosselung von Internet-Flatrates betroffen sein. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" und beruft sich dabei auf eine Stellungnahme der Telekom für die Bundesnetzagentur. Damit reagiere das Unternehmen auf einen Katalog mit elf Fragen, deren Antworten der Chefregulierer Ende April eingefordert hatte, heißt es in dem Bericht.

Die Telekom hatte im April angekündigt, künftig die Internet-Geschwindigkeit bei Flatrates zu drosseln, wenn der Datenverkehr eine bestimmte Größe überschreitet. Die größte Kritik hatte die Telekom aber mit dem Vorhaben auf sich gezogen, den eigenen TV-Dienst Entertain nicht auf die Datenobergrenzen anzurechnen. Dies verletzte die Netzneutralität, heißt es bei Kritikern. Nun scheint die Telekom jedoch einen Teilrückzieher zu machen. Demnach sollen nur "einzelne Bestandteile" von Entertain nicht auf das Inklusiv-Volumen angerechnet werden, heißt es in der Stellungnahme. Dies gelte insbesondere für das lineare Live-TV-Angebot und den Zugang zum fernsehnahen TV-Archivs.

"Ob auch das integrierte VoD-Angebot (Video on Demand) Videoload zukünftig aus der Berechnung des Highspeed-Volumens und von der Bandbreitenbegrenzung ausgenommen wird, ist noch nicht entschieden", schreibt die Telekom der Zeitung zufolge. Offenbar sei die Telekom bei ihrem Video-auf-Abruf-Dienst Videoload mit ihrer Argumentation in Schwierigkeiten gekommen, alle Internetdienste gleich zu behandeln. Zwar ist Videoload in Entertain integriert. Allerdings ist es auch für Nicht-Entertain-Kunden über das Internet mit dem Computer nutzbar. Auch die hauseigenen Dienste wie das Telekom-Cloud-Angebot, wozu auch das Mediencenter zählt, sollen nicht vom Inklusiv-Volumen ausgenommen werden. "Eine wie auch immer geartete Sonderstellung von Internetdiensten der Telekom gibt es nicht", schreibt der Konzern.

Warum die Telekom bereits jetzt ihre Pläne für 2016 ankündigt, begründet der Konzern ebenfalls in seiner Stellungnahme. Grund dafür wie auch für die geringe Drosselungsgeschwindigkeit 384 Kilobit pro Sekunde sei die Wirkweise von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "Eine spätere, den Marktgegebenheiten entsprechende Anhebung dieses Wertes ist jederzeit unproblematisch möglich, da dies eine Verbesserung für den Kunden darstellen würde." Eine Reduzierung des Wertes würde demgegenüber immer ein Sonderkündigungsrecht des Kunden auslösen und wäre damit nicht umsetzbar. Offenbar wären nach heutigem Stand auch 20 Prozent mehr Internet-Nutzer von einer Drosselung betroffen als bislang angegeben. In der Telekom-Antwort sind erstmals genaue Zahlen genannt. So kämen heute 3,65 Prozent der Telekom-Internet-Kunden nicht mit dem Inklusiv-Volumen aus. Die meisten dieser Kunden haben Anschlussgeschwindigkeiten von bis zu 16 Megabit pro Sekunde. 0,24 Prozent der Telekom-Kunden wären nach heutigem Stand von der Drossel.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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