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Schweizer Computernutzer sollen Rundfunkgebühren zahlen

Archivmeldung vom 06.01.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Drei Millionen Schweizer Haushalte bekommen dieser Tage von der Billag zusammen mit der Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im ersten Quartal ein Informationsblatt zugeschickt, in dem über das Thema Radio hören und fernsehen mit dem Computer informiert wird. Die Billag AG, eine Tochter der Swisscom, die seit 1999 in der Schweiz das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren besorgt, behauptet, Live-Streaming sei melde- und gebührenpflichtig.

"Mit fortschreitender technologischer Entwicklung (Breitband-Internet, sog. Live Streaming) und dem Ausbau des Angebotes gewinnt der Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet und Computer an Bedeutung", schreibt die Billag. Wer schon sein herkömmliches Radio- und/oder TV-Gerät angemeldet habe, müsse sich für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden. Wer aber weder Radio noch TV angemeldet habe und diese Programme via Computer empfange, müsse auch Gebühren zahlen. Als Kriterien gelten dabei ein Internet-Zugang via ISDN oder Breitband sowie Software wie Mediaplayer, heißt es. Weiter müssten Firmen Konzessionsgelder zahlen, außer sie treffen technische Vorkehrungen, um den Rundfunk-Empfang über das Internet zu unterbinden.

mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54841

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