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Magazin: Homepage des Bundestags verstößt gegen Datenschutz-Richtlinien

Archivmeldung vom 21.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Screenshot "bundestag.de"
Screenshot "bundestag.de"

Auf der Homepage des Bundestags wird einem Medienbericht zufolge ein Tracking-Dienst eingesetzt, der gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen soll. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab meldet, habe der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar deswegen eine Prüfung eingeleitet.

Tracking-Dienste werden von Webseitenbetreibern benutzt, um Rückschlüsse auf das Surfverhalten der User zu ziehen. Eingesetzt werde die Software laut dem Bericht nicht nur auf bundestag.de, sondern auch beim Kinderportal des Bundestags, kuppelkucker.de. In beiden Fällen fehle in den Datenschutzhinweisen ein entsprechender Vermerk. "Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig", so Hubertus Gersdorf, sachverständiges Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft, dem "Spiegel".

Die Bundestagsverwaltung erklärte, ihr lägen "keine Anhaltspunkte" dafür vor, dass die derzeit eingesetzte Technik nicht "den gesetzlichen Bestimmungen" entspreche.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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