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Vernetzte Fahrzeuge: Prüforganisationen fordern Zugang zu Daten

Archivmeldung vom 17.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Vor dem Autogipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag dieser Woche fordern die Prüforganisationen TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und VÜK einen direkten Zugang zu den sicherheits- und umweltrelevanten Daten aus Fahrzeugen. Dieses Recht solle per Gesetz festgeschrieben werden, heißt es in einer Stellungnahme, über die die "Welt" berichtet.

Die Forderung der Organisationen bezieht sich auf den geplanten "Datenraum Mobilität", eine Art Bundes-Cloud, in die Daten aus vernetzten Fahrzeugen einfließen sollen. Über die Einrichtung dieses Datenraums beraten die Unternehmen seit Längerem im Rahmen der Nationalen Plattform Mobilität, die hinter den Autogipfeln steht. Die gemeinsame Nutzung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen gilt als wichtige Voraussetzung für autonomes Fahren, sie soll aber auch moderne Mobilitätsdienste ermöglichen, die Bus, Bahn und Auto besser miteinander verbinden. Die Prüforganisationen kritisieren nun den bisherigen Diskussionsprozess: "Die Themen Verkehrssicherheit und Umweltschutz kommen bei der Diskussion um die Schaffung eines `Datenraums Mobilität` viel zu kurz", heißt es in ihrem Paper.

"Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Fahrzeugtechnik, dem Trend zur Elektromobilität und der steigenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit muss die Fahrzeugprüfung auf der Grundlage von Datenanalysen und Software-Checks neu definiert werden." Für den Zugang zu den Daten solle eine herstellerunabhängige Stelle eingerichtet werden, ein sogenanntes Trust Center. Auch die Fahrer sollten aus Sicht der Prüforganisationen eine Rolle spielen. "Die Datensteuerung obliegt der vom Datenschutz betroffenen Person, also dem Halter des Fahrzeugs", schreiben sie. Dass dieser Anspruch sichergestellt ist, wollen sie künftig im Rahmen der technischen Überwachung prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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