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Verbraucherzentrale NRW prüft Klagen wegen Volumengrenzen

Archivmeldung vom 30.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Verbraucherzentrale NRW will nach dem heute von ihr erwirkten Urteil gegen Volumengrenzen bei Flatrates im Internet auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Die Telekom sei "ja nicht das einzige Unternehmen, welche Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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