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Datenschützer bemängelt DSGVO

Archivmeldung vom 24.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.

Bild: Alexandra H., pixelio.de

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat eine durchwachsene Bilanz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gezogen. "Unübersehbar bestehen massive aufsichtsbehördliche Ladehemmungen bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung", sagte Caspar dem "Handelsblatt".

Gerade gegenüber global agierenden Internetdiensten und Plattformen, für deren bessere Regulierung zum Schutz Betroffener in der EU die DSGVO ja gerade geschaffen worden sei, erweise sich DSGVO bislang als "stumpfes Schwert". Anders als kleine und mittlere Unternehmen hätten die globalen Internetkonzerne bislang trotz "zahlreicher massiver Datenschutzvorfälle" in den vergangenen beiden Jahren "keine relevante Regulierung" erfahren.

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, sieht dort Defizite. Trotz der insgesamt positiven Bilanz gebe es weiterhin Verbesserungspotenzial. "Schwierig bleibt die Durchsetzung des Datenschutzes insbesondere gegenüber den großen, internationalen IT-Unternehmen", so Kelber. Für tiefgreifende Änderungen der DSGVO sei es aber noch zu früh. Caspar hingegen forderte Regelungen für die Zuständigkeiten, die die Behörden nicht behinderten und ein "Forum Shopping" für Internetkonzerne nicht zuließen, sprich: dass sich Unternehmen den vermeintlich datenschutzfreundlichsten Standort aussuchen.

Derzeit führe die DSGVO zu einem "Datenschutzvollzug der zwei Geschwindigkeiten", so Caspar. "Während nationale Verfahren zügig und mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern enden, hängen gerade die schweren grenzüberschreitenden Fälle unter Beteiligung mehrerer Datenschutzbehörden jahrelang in der Mühle eines bürokratischen Verfahrens." Der wirksame Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener, aber auch der faire Wettbewerb auf dem digitalen Markt ließen sich so nicht herstellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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