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Datenschützer warnen vor Nutzung chinesischer Bezahl-Apps

Archivmeldung vom 14.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Erhobener Zeigefinger, Drohen & Warnen (Symbolbild)
Erhobener Zeigefinger, Drohen & Warnen (Symbolbild)

Bild: A. Reinkober / pixelio.de

Die Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und Hamburg, Stefan Brink und Johannes Caspar, haben vor der Nutzung in Deutschland angebotener chinesischer Bezahl-Apps gewarnt. Hintergrund ist eine Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz, berichtet das "Handelsblatt".

Der Inlandsgeheimdienst stellt in seinem aktuellen Jahresbericht erstmals fest, dass chinesische Geheimdienste auf die Kundendaten von Bezahlsystemen chinesischer Unternehmen zugreifen können, darunter etwa Alipay des chinesischen Technologiekonzerns Alibaba. Caspar nannte die Einschätzung der Verfassungsschützer völlig zutreffend. "Die umfassende Überwachungsstruktur, die China im Inneren aufgebaut hat, ist bekannt. Diese macht nicht vor den Staatsgrenzen halt", sagte Caspar dem "Handelsblatt".

Daten hätten eine immer wichtigere geopolitische Dimension gerade auch im Kampf um die wirtschaftliche Vorherrschaft, erläuterte der Behördenchef. In dieser Hinsicht seien global aufgestellte chinesische Anbieter "Staatsunternehmen ohne Firewall gegenüber dem Zugriff von nationalen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden". Caspar warnte: "Hieraus erwachsen massive Gefährdungen der Privatsphäre." Die Zugriffsmöglichkeit auf persönliche Daten durch ausländische staatliche Stellen wie etwa Geheimdienste stelle sich aus Sicht der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO als unzulässige Zweckentfremdung dar, sagte Brink. Zwar könne der einzelne Nutzer durchaus in ausländische Serverstandorte einwilligen. "Dies geschieht allerdings deswegen so gut wie nie, weil der ausländische Vertragspartner wie zum Beispiel Alibaba diese Zugriffsmöglichkeiten gar nicht offenlegt", sagte der Behördenchef. "Im Ergebnis wird auf diese Weise der Einsatz außereuropäischer Dienstleister bei der Verarbeitung der Daten europäischer Bürger illegal."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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