Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten IT/Computer Web 2.0 Unternehmen wehren sich mit negativer Feststellungsklage gegen ungerechtfertigte Abmahnungen

Web 2.0 Unternehmen wehren sich mit negativer Feststellungsklage gegen ungerechtfertigte Abmahnungen

Archivmeldung vom 24.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Deutschlands Social Commerce-StartUps edelight.de und Dealjaeger.de kooperieren im Kampf gegen unberechtigte Abmahnungen aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen. Zur Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Web 2.0 Plattformen und zum Schutz der Nutzer reicht edelight.de mit Unterstützung von Dealjaeger.de eine negative Feststellungsklage beim Landesgericht Stuttgart ein.

Hintergrund der Kooperation ist ein Fall, bei dem ein Kläger das Social Commerce-StartUp www.edelight.de für eine Markenrechtsverletzung in einer Produktempfehlung abgemahnt hat, die von einem Nutzer mit bestem Wissen veröffentlicht wurde. Damit stellt sich die Frage, ob hierdurch weitere innovative Projekte wie www.dealjaeger.de ebenso gefährdet und dadurch alle Social Commerce-Projekte in Deutschland bereits in der Startphase zum Scheitern verurteilt sind.

Inzwischen häufen sich Meldungen über unberechtigte Abmahnungen von Internetprojekten. Waren bisher primär klassische Shopbetreiber betroffen, so greift diese Welle mittlerweile auch auf innovative Projekte im Bereich Web 2.0 über. edelight.de und dealjaeger.de haben sich daher entschlossen, gemeinsam gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen und im vorliegenden Fall selbst vor dem Landesgericht Stuttgart eine negative Feststellungsklage einzureichen. Konkret geht es um die Klärung der elementaren Frage, ob, beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen, der Betreiber einer entsprechenden Internetplattform für Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die Besucher der Seite eingestellt haben.

Weitere Informationen zum konkreten Fall finden Sie unter: http://blog.edelight.de/144/abmahnung-was-ist-eigentlich-passiert/

Quelle: Pressemitteilung Dealjaeger GmbH

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte vertan in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige