Ende 2024 rund 32 300 Prostituierte bei Behörden angemeldet
Zum Jahresende 2024 waren bei den Behörden in Deutschland rund 32 300 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 5,3 % mehr als im Vorjahr (2023: 30 600). Trotz dieses Anstiegs lag die Zahl angemeldeter Prostituierter auch Ende 2024 deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie Ende 2019.
Damals waren 40 400 Prostituierte angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die Zahl der Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe im Vergleich zum Vorjahr von 2 310 auf 2 250 Erlaubnisse. Ende 2019 hatte die Zahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2 170 betragen. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des seit dem 1. Juli 2017 geltenden ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.
Gut ein Drittel der angemeldeten Prostituierten sind rumänische Staatsangehörige
Von den rund 32 300 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nämlich 24 100 beziehungsweise 75 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 7 200 oder 22 % waren 45 Jahre oder älter und 1 000 (3 %) waren 18 bis 20 Jahre alt. 5 600 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 17 %. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11 500 (36 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 400 (11 %) und die spanische mit 2 600 (8 %).
Gut 9 von 10 Gewerben sind Prostitutionsstätten
Bei 93 % der Ende 2024 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 5 % der Erlaubnisse, auf Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen zusammen 2 %.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt.
Die Statistik über die Prostitutionstätigkeit beruht auf den Angaben bei der Anmeldung. Die Angabe des Geschlechts ist bei der Anmeldung nicht vorgesehen. Das Geschlecht der Prostituierten wird daher entsprechend der Rechtsgrundlage der Statistik nicht erhoben. Die Statistik umfasst geschlechtsunabhängig alle gemeldeten Prostituierten.
Die Prostitutionsgewerbe mit gültiger Erlaubnis umfassen auch die aufgrund der Übergangsregelung nach § 37 Absatz 4 ProstSchG betriebenen Prostitutionsgewerbe.
Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)