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Deutsche Männer lassen sich beim Online-Dating abzocken

Archivmeldung vom 07.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Singleboersen-Vergleich.de
Bild: Singleboersen-Vergleich.de

Das Schattenreich neben den etablierten Online-Dating-Angeboten wächst kräftig weiter, wie die jährliche Marktstudie von Singleboersen-Vergleich.de ermittelte. Immer raffiniertere Fake-Profile und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz führen dazu, dass von 100 Euro, die Männer für Online-Dating ausgeben, 40 Euro an unseriöse Portale überwiesen werden.

Die Welt des "sauberen Online-Dating" legte 2017 in Deutschland sowohl bei den monatlichen Nutzern (8,6 Millionen) als auch beim Umsatz (210,9 Millionen Euro) ein Rekordjahr hin. Rund 50 Prozent der teilnehmenden Singles gelang es auf diesem Wege, echte Dates zu verabreden ‑ sei es bei renommierten Partneragenturen wie PARSHIP oder beliebten Flirt-Apps wie Lovoo und Tinder.

Vom Branchenumsatz dieser fairen Anbieter entfallen rund 150 Millionen Euro auf Männer. "Zusätzlich geben unbedarfte Herren aber noch einmal über 100 Millionen Euro für Dating-Dienste aus, bei denen es so gut wie unmöglich ist, reale Kontakte zu knüpfen", sagt Henning Wiechers, Gründer der Plattform Singleboersen-Vergleich.de.

Diese Graumarkt-Anbieter operieren mit einem Netzwerk aus über 1.000 Portalen von zart ("SingleWolke") bis hart ("Reif6"). Der Trick ist seit Jahrzehnten derselbe: Angeblich interessierte Damen kann Mann erst nach dem Gang an die Kasse kennenlernen. Heute sind diese Fake-Damen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und automatisierten Chat-Dialogen allerdings kaum mehr von echten zu unterscheiden.

Strafrechtlich droht der Schattenbranche keine Gefahr, da der Kunde in den AGB über die Situation informiert wird. Jeder einzelne könnte sich sein Geld ob dieser sittenwidrigen sogenannten "Überraschungsklauseln" im Kleingedruckten gerichtlich wiederholen, aber das machen unter 5% der Betroffenen.

Die ganze Studie samt Diagrammen und Infografiken zum Download: www.singleboersen-vergleich.de/studien.htm

Quelle: Singleboersen-Vergleich.de

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