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Ende 2019: 40.400 behördlich gemeldete Prostituierte - 81 % sind Ausländer

Archivmeldung vom 30.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ende 2019 waren bei den Behörden in Deutschland rund 40 400 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 2 170 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz.

Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.

Knapp ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Von den 40 400 angemeldeten Prostituierten waren 31 600 (78 %) 21 bis 44 Jahre alt. 6 700 (17 %) waren 45 Jahre oder älter und 2 100 (5 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 7 700 Prostituierte (19 %) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 14 300 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 4 300 (11 %) und die ungarische mit 3 100 (8 %).

Zum Jahresende 2019 wurden 2 170 Prostitutionsgewerbe aufgrund einer erteilten oder vorläufigen Erlaubnis nach dem ProstSchG betrieben. Bei 2 020 (93 %) der gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen 140 (7 %) der Erlaubnisse.

Zeitliche Vergleichbarkeit der Statistik eingeschränkt

Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt. Allerdings war zum Stichtag 31.12.2017 in einigen Bundesländern beziehungsweise Kreisen oder Gemeinden noch keine Anmeldung oder Genehmigung einer Prostitutionstätigkeit oder eines Prostitutionsgewerbes möglich. So waren Ende 2017 bundesweit rund 7 000 Prostituierte bei den Behörden gültig angemeldet. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 1 350.

Zum Berichtsjahr 2018 wurden erstmals aus allen Bundesländern Verwaltungsvorgänge gemeldet. Dennoch basierte auch die Statistik zum Jahresende 2018 zum Teil auf noch im Aufbau befindlichen Verwaltungsstrukturen. Ende 2018 waren bundesweit rund 32 800 Prostituierte bei den Behörden gültig angemeldet. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 1 600.

Der Prozess des Aufbaus der Verwaltungsstrukturen muss bei Zeitvergleichen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Erhebung 2019 zeigen, dass sich die Verwaltungsprozesse im Vergleich zu den Vorjahren weiter etabliert haben. Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können weiterhin keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden. Abweichungen in den Summen entstehen durch Rundungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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