Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Zeitgeschichte Schwere Verletzungen der Schlussakte von Helsinki 1975 durch die ukrainische Regierung

Schwere Verletzungen der Schlussakte von Helsinki 1975 durch die ukrainische Regierung

Archivmeldung vom 13.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Schlussakte von Helsinki: Konferenzplenum
Schlussakte von Helsinki: Konferenzplenum

Foto: Bundesarchiv, Bild 183-P0730-019 / CC-BY-SA
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 1. August 1975 unterzeichneten 35 Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten in Helsinki die sogenannte KSZE-Schlussakte. Sie ist kein völkerrechtlich bindender Vertrag, jedoch Ausdruck einer politischen Verpflichtung der Unterzeichner. Welche Bedeutung dies im Zusammenhang mit dem aktuellen Ukraine Konflikt hat, hat sich die freie Journalistin Beate Taufer, im nachfolgenden Beitrag einmal angeschaut.

Honecker und Schmidt im Gespräch während der Konferenz
Honecker und Schmidt im Gespräch während der Konferenz

Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1990-009-13 / CC-BY-SA
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sie schreibt darin: "Die ukrainischen Regierungen des Jahres 2014 haben diese Schlussakte in mehreren zentralen Bestimmungen verletzt – ohne dass dies je Gegenstand öffentlicher Kritik seitens der sie unterstützenden Europa- und NATO-Staaten gewesen wäre. Der schwerwiegendste Verstoß gegen die Schlussakte – mit tausendfacher Todesfolge von Zivilisten – besteht in der Missachtung des Gewaltverzichts, den die Schlussakte auch bei innerstaatlichen Konflikten fordert. Es besteht die Verpflichtung, vor dem Einsatz militärischer Gewalt eine Etappe der Verhandlungslösung vorzuschalten. Diese Verpflichtung hat die ukrainische Regierung im Konflikt mit der Bevölkerung des Donbass schwer verletzt. Anstatt zuerst einen Verhandlungstisch einzuberufen und eine Kompromisslösung zu suchen, entsandte sie sofort nach der Volksabstimmung Panzer und schwerbewaffnete Truppen in die Unabhängigkeitsregion. Erst nachdem durch schwere Bombardierungen und Artilleriebeschuss von Wohngegenden über 3.000 Zivilisten gestorben sind (Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung!), verabschiedete das ukrainische Parlament in der Folge der Minsker Friedensverhandlungen für den Donbass einen Sonderstatus – befristet auf drei Jahre. Diese Entscheidung hätte am Anfang und nicht am Ende einer militärischen Etappe stehen müssen.

Die KSZE-Schlussakte von 1975 verpflichtet auch zur Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte – einschließlich der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Auch an diesem Punkt hat die ukrainische Regierung die Verpflichtungen der KSZE-Schlussakte von 1975 verletzt. Das Verbot der russischen Sprache als Amtssprache in bestimmten Landesteilen bedeutete für den russischsprechenden Teil der Bevölkerung ein existenzieller Angriff auf seine Identität. Ein Bruch einer kulturellen Übereinkunft, die ein Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen der Ukraine seit Jahrzehnten ermöglicht hatte. Diese Maßnahme war Auslöser der breiten Unabhängigkeitsaktionen in mehreren Landesteilen. Zwar wurde sie im Rahmen der Friedensverhandlungen von Minsk wieder zurückgenommen, doch ihre Funktion als Auslöser eines blutigen Konflikts hatte diese Provokation bereits erfüllt. Wozu also das Ganze?

Die KSZE-Schlussakte verpflichtet auch zur Durchführung von demokratischen Wahlen. Dazu gehören die unterschiedslose Behandlung aller politischen Parteien und ihr ungehinderter Wahlkampf und der gleichberechtigte Zugang zu den Massenmedien eines Landes. Nach Berichten aus der Ukraine wurden bestimmte Parteien verboten und deren Repräsentanten unter körperlicher Gewaltandrohung eingeschüchtert. (Partei der Regionen, Kommunistische Partei). Auch hier verletzte die ukrainische Regierung die Schlussakte von Helsinki – ohne dass dies jemals Gegenstand westlicher Kritik war.

Stattdessen wirft man Russland pauschal die Verletzung der Schlussakte von Helsinki wegen Nicht-Respektierung der Grenzen der Ukraine vor. Die Schlussakte von 1975 fordert die Respektierung der Grenzen, so wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg bestanden. Die Krim wurde jedoch erst 1954 verschenkt – und hier schließt sich der Kreis.

FAZIT: Der Vorwurf der Verletzung oder Nicht-Einhaltung verschiedener internationaler Abkommen an Russland wird vom Westen mit „doppelten Standards“ vollzogen, unter Verschweigen der eigenen Verletzungen bzw. Nichteinhaltungen der Abkommen, die ihrerseits Teil der politischen und militärischen Dynamik in der Ukraine waren und sind."

Quelle: Textbeitrag von Beate Taufer

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte unweit in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige