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Wir machen auf: Gewerbetreibende stellen sich schützend vor die Bevölkerung und die Ordnung des Grundgesetzes

Archivmeldung vom 18.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kellnerinnen in Rot: beste Aussicht auf Trinkgeld.Bild: Flickr/Benson
Kellnerinnen in Rot: beste Aussicht auf Trinkgeld.Bild: Flickr/Benson

Die Initiative #WirMachenAuf ist aus der akuten Bedrohung zahlloser Existenzen in Deutschland durch wiederholte Lockdowns erheblicher Teile der Wirtschaft entstanden und wird von Unternehmern und Beschäftigten aus unterschiedlichen Branchen getragen. Viele Betriebe mussten bereits Arbeitnehmer entlassen und wissen nicht mehr, wie sie ohne Einnahmen weiterhin Miete, Strom und selbst Nahrung bezahlen sollen.

Das wirkliche Ausmaß der bereits angerichteten wirtschaftlichen Schäden wird von der Bundesregierung derzeit noch durch die befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verschleiert und nur von wenigen Medien diskutiert. Die angekündigten unbürokratischen Hilfen sind in Wirklichkeit ein bürokratisches Monster, liegen weit unter dem von der Politik herbeigeführten Bedarf und kommen für viele Selbständige, deren Arbeitnehmer und Familien durch die langsame Bearbeitung und Auszahlung zu spät. Die Schließung zahlreicher Wirtschaftszweige bedroht längst schon die Warenproduktion und die Lieferketten in Deutschland.

Die WHO warnt seit Oktober 2020 vor Lockdowns als primärem Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus und rechnet mit einer Verdoppelung der Unterernährung von Kindern (Spectator-Interview vom 09.10.2020 mit dem WHO-Sondergesandten Dr. David Nabarro). David Beasley, der Chef des Welternährungsprogramms, hat bereits im April 2020 geschätzt, dass bei Weiterführung der damaligen Lockdowns bis Ende 2020 weltweit 130 Millionen Menschen zusätzlich akut hungern würden.

Eine aktuelle Studie von Professor John Ioannidis der Universität Stanford, einem der weltweit führenden Epidemiologen und am meisten zitierten Wissenschaftler überhaupt, kommt in einer statistischen Analyse der Auswirkungen von Lockdowns in 10 Ländern, darunter auch Deutschland, zum Ergebnis, dass nicht einmal eine statistisch nachweisbare Reduzierung der Corona-Fallzahlen belegt werden kann.[1] Zahlreiche weitere, namhafte internationale Wissenschaftler haben mit der Unterstützung von 13.290 Wissenschaftlern und 40.199 Ärzte (Stand 17.01.2021) am 4. Oktober 2020 die Great Barrington Declaration unterzeichnet und raten von pauschalen Lockdowns wegen ihrer verheerenden Auswirkung auf die Gesundheit und die Gesellschaft dringend ab.[2]

In einem offenen Brief u. a. an die Bundeskanzlerin verweist der Mediziner Zacharias Fögen auf 24 wissenschaftliche Studien, welche die Wirkungen von Lockdowns kritisch sehen. (Reitschuster-Artikel „Frau Kanzlerin, Ihr Lockdown kostet (mehr) Leben“ vom 16.01.2021).[3] Aktueller Stand der Sachlage ist daher, dass nicht nur die von der Bundesregierung im November propagierten Ziele des Lockdowns („Lockdown Light“), d.h. eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen, nicht erreicht wurden, sondern dass zahlreiche wissenschaftlichen Studien eine Wirksamkeit pauschaler Lockdowns als Mittel des Gesundheitsschutzes oder gar zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems klar in Zweifel ziehen. Die negativen Wirkungen des Lockdowns auf die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Gesundheit, und der Staatsfinanzen hingegen, sind offensichtlich und steigen exponentiell. Trotz ihrer offensichtlicher Fehlprognosen zur Wirksamkeit des Lockdowns seit mindestens November 2020 ist die Bundesregierung nicht bereit auf der Bundespressekonferenz auch nur eine einzige Studie zu nennen, auf welche sie ihren Lockdown stützt (Reitschuster-Artikel „Glauben statt Studien: Merkels Grundlage für den Lockdown“ vom 13.01.2021).[4]

Die ungerechtfertigten Eingriffe in die von der Ewigkeitsgarantie geschützte Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie in den unantastbaren Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) zahlreicher weiterer Grundrechte haben nachgerade das Ausmaß einer Aussetzung der Grundrechte erreicht. Es verletzt die Menschenwürde, den Wesensgehalt der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG), wenn Lockdowns völlig unberechenbar verhängt werden, Unternehmer und die Menschen, die von ihrem Unternehmen leben, für eine wirkungslose Virusbekämpfung instrumentalisiert und unter das Existenzminimum gedrückt werden, nicht mehr wissen, wovon ihre Familien ernähren sollen, und die Lieferketten selbst für die wichtigsten humanitären Güter gefährdet werden.

Es greift in den Wesensgehalt der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) ein, wenn Lockdowns so lange dauern, dass die Existenz von Betrieben gefährdet wird und das Eigenkapital dahin schwindet. Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) wird in seinem Wesensgehalt verletzt, wenn ganze Branchen schließen müssen ohne irgendeinen Nachweis, dass bei ihnen Gesundheitsgefahren größer wären als bei anderen, die offen bleiben dürfen. Die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) wird in ihrem Wesensgehalt verletzt, wenn Künstler nicht mehr vor Publikum auftreten dürfen. In den Wesensgehalt wird auch eingegriffen bei der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), der Bildung (Art. 7 GG), der Versammlungs-freiheit (Art. 8 GG) und der Freizügigkeit (Art. 11 GG). Die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG), welche Abhilfe schaffen müsste, ist weitgehend ausgehebelt, da viele Gerichte Einschätzungen des RKI blind folgen, anstatt alle Beweismittel zu würdigen, und weil das Bundesverfassungsgericht weite Teile seiner Rechtsprechung unberücksichtigt lässt.

Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen, besteht ein Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist (Art. 20 Abs. 4 GG). Für die betroffenen Unternehmer und deren Beschäftigten erscheint die Schwelle zu diesem Widerstandsrecht fast schon erreicht. Jedenfalls aber berufen wir uns ab sofort auf die Nichtigkeit der gegen die Gesamtbevölkerung ergangenen Maßnahmenverordnungen der Landesregierungen und werden sie nicht mehr befolgen.

Aus diesem Grund tragen wir die Lockdown-Maßnahmen ab dem 18.01.2021 nicht mehr mit. Wir berufen uns auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, indem wir unsere Geschäfte wieder aufmachen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und stellen uns schützend vor die verfassungsmäßige Ordnung unseres Grundgesetzes, vor die Menschen, die wir zu ernähren haben, und vor die Bevölkerung, deren Versorgung gesichert werden muss. Wir leisten unseren Beitrag, damit die großangelegten Verletzungen der Ordnung des Grundgesetzes beendet werden. Und wie es aussieht, könnte unsere Initiative gerade noch rechtzeitig sein.

Mit Besorgnis haben wir festgestellt, dass die Bundesregierung am 15.01.2021 eine Musterquarantäneverordnung beschlossen hat, wonach Reiserückkehrer, die sich über 24 Stunden in Corona „Risikogebieten“ aufgehalten haben, für 10 Tage in Quarantäne müssen, was auch für Fernfahrer gelten soll und für sich allein Versorgungsketten mit zahlreichen ausländischen Gütern gefährdet (Handelsblatt-Artikel „Spediteure warnen wegen Quarantäneregeln vor Versorgungs-kollaps“ vom 11.01.2021).

Und die Bundesregierung will nun voraussichtlich ab dem 01.02.2021 einen „Super-Lockdown“ mit Ausgangssperren und Schließung sämtlicher produzierender Gewerbebetriebe. Das bedeutet den wirtschaftlichen kompletten Kollaps der deutschen Wirtschaft und letztlich auch der Einnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, was etwas später als die Wirtschaft auch den Lebens-unterhalt der Staatsdiener, der Rentner und der Arbeitslosen sowie die Gesundheitsversorgung trifft. Die Menschen, die ihre Strom- und Gas-Rechnungen nicht bezahlen können, haben auch keine Möglichkeit, ihre Wohnung zu beheizen bzw. werden von den Vermietern gekündigt werden und sind dann in Massen Hunger und Kälte ausgesetzt. Der fast völlige Shutdown der Wirtschaft wirkt sich auch auf die Versorgung mit Ersatzteilen und Reparaturarbeiten aus, was die Sicherheit der Lieferketten selbst bei der Nahrungsversorgung sowie der Energieversorgung weiter reduziert. Die Durchführung eines so scharfen Lockdowns wäre unverantwortlich und würde mehr Menschen Gesundheit und Leben kosten, als es Covid-19 jemals könnte. Unter den Bedingungen eines „Super-Lockdowns“ würden außerdem Ereignisse wie größere Stromausfälle schnell aus einer humanitären Krise eine humanitäre Katastrophe machen.

Die Bundesregierung versäumt es nicht nur, mit der deutschen Bevölkerung zu reden, sie handelt so hektisch wie in Panik, dass sie nicht einmal die Bundestagsfraktionen über ihre „Super-Lockdown“ Planungen informiert. Letzteres hat der FDP-Vorsitzende Christian Lindner am 16.01.2021 enthüllt.

Wie das Papier „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ beweist, lassen sich manche Berater der Bundesregierung auch gar nicht primär von gesundheitlichen Erwägungen leiten. Denn in dem Papier wird der Regierung empfohlen, gegenüber der eigenen Bevölkerung schockartig zu kommunizieren, und werden schockartige Maßnahmen wie Lockdowns empfohlen, sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft herunterzuspielen. Bei diesen Schockmaßnahmen ist auffallend, dass sie zahlreiche Merkmale von Prof. Albert D. Bidermans „Chart of Coercion“ erfüllen, einem Dokument, das häufig zitiert wird (auch von Amnesty International) zur Beurteilung, ob bestimmte Handlungen Tatbestände psychischer Folter erfüllen. Darunter sind Isolation, Wahrnehmungsmono-polisierung, induzierte Erschöpfung und Entkräftung, Drohungen, gelegentliche Zugeständnisse, Demonstration scheinbarer Allmacht, Erniedrigung und Erzwingung minutiöser Regeln.

Auch das Völkerrecht ist auf unserer Seite, denn die Lockdowns verletzen auch die Rechte auf Berufsfreiheit und Arbeit (Art. 15 EU-Grundrechtecharta), auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 EU-Grundrechtecharta), auf Eigentum (Art. 17 EU-Grundrechtecharta), auf Arbeit (Art. 6 Uno-Sozialpakt) und auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker (Art. 1 Uno-Zivilpakt, Art. 1 Uno-Sozialpakt).

Datenbasis:

[1] https://doi.org/10.1101/2020.07.22.20160341

[2] https://gbdeclaration.org/

[3] Die zitierten wissenschaftlichen Studien finden sich in den Referenzen.

[4] https://reitschuster.de/post/glauben-statt-studien-merkels-grundlage-fuer-den-lockdown/

Quelle: Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden

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