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Datenmissbrauch bei Facebook, MySpace und Xing?

Archivmeldung vom 15.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fotos, private Vorlieben und Hobbys - die Daten Tausender Internetnutzer können von Anbietern Sozialer Netzwerke wie Xing und Co. nach Belieben an Dritte weitergegeben oder gar verkauft werden. Es gibt keinen Schutz gegen Datenmissbrauch.

Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin jetzt Unterlassungsverfahren gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing eingeleitet. Die Anbieter sollen gezwungen werden, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und die Nutzer über Gefahren bei der Preisgabe ihrer Daten aufzuklären.

„Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen“, so Vorstand Gerd Billen (53). Die Aktion wird koordiniert vom neuen vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“.

In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. „Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: Nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, kommentiert Billen die bisher analysierten Netzwerke. „Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet.“

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich einlassen

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. „Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen“, so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren. „Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren“, erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben.

Verbraucherverbände definieren Mindeststandards

Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv: Der Weltmarktführer Facebook zählt weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen. Bei Wer-Kennt-Wen sind laut Betreiber derzeit 6,5 Millionen Nutzer angemeldet, bei Lokalisten laut Betreiber mehr als 3 Millionen Nutzer. Xing nennt knapp 2,7 Millionen Mitglieder in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist in englischer Sprache auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar.

Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt

Am 01. Januar 2009 startete das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Es wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Ziel des Projekts ist, die Verbraucher zu befähigen, sich sicher im Internet zu bewegen und aktiv zu partizipieren. Hierfür sind eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne geplant und die rechtliche Überprüfung von Internetangeboten und Internetportalen.

Virtuelle Lebensräume

Knapp zwei Drittel der deutschen Bevölkerung nutzen regelmäßig das Internet: Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Auktionsplattformen und Nachschlagewerke sind Teil des Alltags vieler Verbraucher und aus diesem nicht mehr hinweg zu denken. Das gesellschaftliche Leben verlagert sich zunehmend in virtuelle Lebensräume wie Soziale Netzwerke, Blogs, Instant Messenger und Spiele-Portale.

Zivil- und datenschutzrechtliche Probleme

Die digitale Welt bietet den Verbrauchern jedoch nicht nur die Vorzüge einer unkomplizierten Kommunikation und Vereinfachung des Alltags. Bei der Nutzung einiger Plattformen stehen die Verbraucher vor zivil- und datenschutzrechtlichen Problemen. Welche Angaben sind wirklich notwendig? Welche Pflichten hat der Anbieter? Gefahren wie Datenmissbrauch, sogenannte Identitätsdiebstähle, Cyber-Mobbing und Hacking sind real und verunsichern die Nutzer. Auch Kinder und Jugendliche geraten ins Visier geschäftstüchtiger oder gar krimineller Internet-Anbieter. Der Internetmarkt bietet der Wirtschaft neue Formen unterschiedlichster, teils rechtlich unzulässiger Geschäftsmodelle.

www.surfer-haben-rechte.de

Die intensive Aufklärung der Öffentlichkeit und eine stärkere Sensibilisierung der Nutzer im Umgang mit Angeboten und Diensten im Internet sind daher erforderlich. Über die projektbezogene Internetseite www.surfer-haben-rechte.de wird Verbrauchern und Multiplikatoren ab August 2009 ein breites Informationsangebot zum Thema bereit gestellt. Darüber hinaus wird der Verbraucherzentrale Bundesverband beispielhaft Angebote im Internet einer rechtlichen Überprüfung unterziehen und gegebenenfalls auf Unterlassung klagen. 

Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net / Siegfried Siewert)

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